- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
235

(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Die person des propheten und die fröramigkeit

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Es ist nicht zu bezweifeln, dass die idee von der fürbitte
im Islam ursprunglich eine entlehnung aus dem Judentum ist.
In der literatur des neutestamentlichen Zeitalters tritt sie
zunächst nur tastend und scheu auf. Der fürbitte der gerechten,
wenigstens bei dem grossen gericht, wagt man noch nicht ganz
zu trauen; die eigentlichen fürbitter sind hier vielmehr die engel,
besonders Michael.1 Aber in dem masse wie die gesetzlichkeit
veräusserlicht und zugespitzt worden ist, wird der glaube an die
Interzession der gerechten immer kühner. Schwarz bin ich durch
meine eigenen werke, aber lieblich durch die werke meiner väter,
sagt die israelitische gemeinde. Die werke Abrahams, Isaks,
Jakobs, Moses, Davids, Esras, Hillels, R. Meirs u. s. w. sind
bei Gott aufbewahrt worden, damit sie für die nachkommen
fürbitte einlegen. Fürbitter sind überhaupt die gerechten und
besonders die grossen lehrer, auch nach ihrem tode. Wenn die
siinder in Gehinnom gebüsst haben, fährt Abraham zu ihnen
hinab, und er, der alle geböte gehalten hat, führt sie durch sein
verdienst heraus.2

Muhammed selbst steht mit seiner auffassung von der
fürbitte dem älteren Judentum am nächsten. Über die geltung der
fürbitte an dem grossen gerichtstag ist er sehr unsicher (vgl.
z. b. 74: 49, 83: 19, 72: 21, 2: 45, 2: 225, 26: 100—101 mit 19: 90,
20: 108, 53: 26, 43: 86); unter denen, die fürbitte einlegen dürfen,
hebt er besonders die engel hervor (53: 26—7, 40: 7—9). Oft
lässt. er in den späteren suren Gott seinen propheten auffordern
für die gläubigen zu beten, aber eine fürbitte bei dem gericht,
die ihm vor anderen zukommen sollte, wird im Koran nirgends
erwähnt.

Dass auch andere als Muhammed fürbitte einlegen dürfen
und sogar bei der interzession vor ihm den Vorzug haben können,
das hat der ältere traditionalismus gewusst. Nahe an die jüdische
auffassung kommt die folgende aussage: »Der erste der am tage
des gerichts fürbitte einlegen darf ist Gabriel, dann der Heilige
Geist, dann Müsä, dann cIsä. Dann steht euer prophet auf, und
keiner für den er einschreitet braucht eine weitere fürbitte.»3
Auch die frommen der ersten generation werden fürbitter für
die gläubigen sein. Kalb hat gesagt: Es ist keiner von den ge-

1 Bousset, Die religion des judentums 247, 321.

2 Weber, Jüdische theologie 293, 343.

3 Tabarz, Tafsir XV, 91.

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