Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Landesverteidigung. Von H. Hult
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312 III.
STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
teilt auf mehrere Zeitabschnitte durchzumachen. Nach bestandenem
Abiturienten- oder einem entsprechenden Examen kann die Ernennung zum Reserveoffizier
in 21/2—3 Jahren erfolgen. Jährlich werden etwa 100 Reserveoffiziere ernannt.
Die Friedenseinteilung des Heeres. Das Reich ist in militärischer
Hinsicht in 6 Armeeabteilungs-Bezirke eingeteilt, zu denen noch die
Truppen in der Festung Boden und auf Gottland kommen. Die
Friedenseinteilung ist im Tab. 48 angegeben.
Die Friedensstärke des Heeres geht aus Tab. 49 hervor.
Der Landsturm. Das Reich ist in eine Anzahl Landsturmsbezirke
eingeteilt. In der Regel entfallen 2, ausnahmsweise jedoch auch nur 1, oder 3
und noch mehr auf jeden Kontrollbezirk. Der Landsturm jedes Bezirkes
wird je nach der Stärke in Infanterie-Bataillone und -Kompagnien
eingeteilt. Dazu kommen Landsturmabteilungen der übrigen
Truppengattungen, Formationen für die Küstenverteidigung, Arbeitsabteilungen u. a. m.
Die Besetzung der Offizier- und Unteroffizierstellen ist geregelt. Die. Aus-
____m
Phot. W. Lamm, Stockholm.
Freiivillige Schützen auf Skis.
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