- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Gesundheits- und Krankenpflege. Von C. E. Waller, R. Moosberg und A. Levertin

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GESUNDHEITS- UNI) KRANKENPFLEGE.

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den Städten gab es 163 Stadtärzte und Stadtbezirksärzte. — Für die
Krankenpflege beim Heer und bei der Marine finden sich ca. 175
Militärärzte und mehrere Krankenhäuser.

Die öffentliche Krankenpflege nimmt in Schweden einen sehr hohen
Standpunkt ein. Ihr dienen vor allem die Krankenhäuser, die nunmehr
in recht grosser Anzahl vorhanden sind. Das erste eigentliche
Krankenhaus, ausschliesslich zur Heilung von Körperkrankheiten bestimmt, ist
das Serapliimerlazarett in Stockholm, das 1752 eröffnet wurde. Sehr bald
erstanden Krankenhäuser auch in anderen Städten, und durch Kgl. Erlässe1
wurde bestimmt, dass Länskrankenhäuser, versehen mit besonderer
Abteilung für venerische Krankheiten, im ganzen Reiche errichtet werden
sollten. Mit der Oberleitung der Krankenhäuser wurde die
Seraphimer-ordensgille betraut, 1859 und 1864 wurde sie jedoch auf das
Gesundheitskollegium, das jetzige Obermedizinalamt, übertragen.

In jedem Län findet sich somit ein von dem betreffenden Landsting
errichtetes und unterhaltenes Krankenhaus — gemäss der geltenden
Krankenhausverordnung, v. J. 1901, mit mindestens 25 Krankenbetten —
dessen Verwaltung einer besonderen Krankenhausdirektion unterstellt ist.
Städten, die nicht an Landstingen teilnehmen, liegt gemäss der
ebenerwähnten Verordnung die gleiche Verpflichtung ob. Die Oberaufsicht
wird dort von den Gesundheitsämtern ausgeübt, die somit Oberdirektionen
für die kommunalen Krankenpflegeanstalten sind; sie können auch, wenn
sie es für zweckmässig erachten, besondere Subdirektionen einsetzen.

Durch ein besonderes Gesetz — das jetzt geltende stammt aus dem Jahre
1901 — ist die Pflege der Geisteskranken im Reiche geregelt. In älteren
Zeiten wurde sie durch Pflegeanstalten besorgt, die durch grossartige
Stiftungen zustande gekommen waren, nunmehr liegt sie lediglich dem Staate
ob, obwohl mehrere Kommunen auch eigene Krankenhäuser errichtet
haben; auch diese stehen indessen unter der Kontrolle des
Obermedizinal-amts.

Von Krankenhäusern für die zivile Krankenpflege — abgesehen von
den Irrenheilanstalten und Pflegeanstalten des Staates, desgleichen
Aufnahmeanstalten für Geisteskranke, die unter der Verwaltung der
Landstinge stehen, sowie der Irrenanstalt zu Långbro bei Stockholm (siehe
unten) — gab es gemäss statistischen Angaben für das Jahr 1911
insgesamt 490, davon 82 grössere Krankenhäuser (ein grosser Teil derselben
mit besonderen Abteilungen für Geschlechtskranke und für
Geisteskranke). 77 kleinere Krankenhäuser (sjukstugor), 183
Epidemiekrankenhäuser. 1 Aufnahmeanstalt für Geisteskranke, 47 Tuberkulosesanatorien.
35 private Krankenhäuser und Heilanstalten. 10 Kinderkrankenhäuser.
Krankenabteilungen an 2 Kinderheimen, 4 Küstensanatorien für Kinder.
4 Genesungsheime. 2 Aufnahmeanstalten für plötzlich Erkrankte. 14
Entbindungsanstalten, 22 Krankenhäuser bei Versorgungsanstalten. 11
Pflegeheime für unheilbar Kranke, 1 Asyl für Aussätzige und 6 Alkoholisten-

1 Von den Jahren 1765 und 1776.

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