Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius
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DER VOLKSTINTERRICHT.
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Handarbeitssaal (Gotenburger Volksschulen).
nomie (sog. Schulküchen) unterrichten besonders vorgebildete
Lehrerinnen.
Die Befähigung zur Anstellung als Volksschullehrer wird erworben
durch Ablegung einer Prüfung an einem der staatlichen
Volksschulseminare oder an einem der privaten Seminare, die von der Regierung die
Berechtigung erhalten haben, die Volksschullehrerprüfung anzustellen.
Staatliche Volksschulseminare gibt es gegenwärtig 15, davon 9 für männliche
und 6 für weibliche Schüler. Ausserdem finden sich 2 den staatlichen inbezug
auf Kompetenz gleichgestellte private Seminare für Frauen. Zur Förderung des
praktischen Unterrichts soll eine »Übungsschule», eine Kleinschulabteilung und
eine Volksschulabteilung sowie, wenn möglich, auch eine höhere Abteilung der
Volksschule oder eine Fortbildungsschule mit jedem Seminar verbunden sein.
Das Lehrpersonal an einem Volksschulseminar besteht aus einem Rektor und
mindestens vier Adjunkten nebst Lehrern in Zeichnen, Gesang und Musik,
Turnen, Gartenbau und Baumpflanzen sowie Handfertigkeit. Ausserdem sollen
Lehrer in der erforderlichen Anzahl an der Übungsschule angestellt sein. An
den Lehrerinnenseminaren soll mindestens eine von den Adjunktstellen mit
einer Lehrerin besetzt sein. Für den Unterricht in Turnen und Handfertigkeit,
wenn möglich auch in Zeichnen sowie in Musik und Gesang, werden an diesen
Seminaren gleichfalls Lehrerinnen angestellt, und Lehrerinnen werden auch mit
dem Unterricht in der Übungsschule beauftragt. Inbezug auf Kompetenz, Gehalt
und Pensionierung sind die Lehrer an den Seminaren im wesentlichen den
Lehrern der höheren Schulen gleichgestellt.
Für die Aufnahme in ein Seminar wird verlangt, dass der Aufzunehmende
das 16. Lebensjahr zurückgelegt hat und bei einer Prüfung nachweist, dass er
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