- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
745

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Eigenheimbewegung. Von A. Molin

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DIE EIGENflKIMBEWEGUNG

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zum Teil ziemlich weit zurückreichen; sie sollten die Hindernisse
beseitigen, die der Güterparzellierung im Wege standen und die Entstehung
kleinerer Güter bedeutend erschwerten. Bereits 1864 wurden frühere
Bestimmungen tiber die Mindestausdehnung abzutrennender Ländereien
aufgehoben. Und 1896 wurde durch das Parzellierungsinstitut eine neue Form
für die Einteilung des Grund und Bodens geschaffen.

Die frühesten unmittelbar hierhergehörigen Massnahmen
staatlichersei ts betreffen die Überlassung von Boden aus den landwirtschaftlichen
Domänen für Eigenheimzwecke.

Nach wiederholten Anträgen im Reichstage und nach Ermittelungen
durch eine eigens dafür eingesetzte Kommission beschloss der Reichstag
.1894, dass von den landwirtschaftlichen Domänen durch Vermittlung der
Domänenverwaltung kleinere Güter abgetrennt und an weniger Bemittelte,

Wohnhaus einer landwirtschaftlichen Stelle in Södermanland (Bankesta)

nebst Plan dazu.

die ein Eigenheim erwerben wollten, unter günstigen Bedingungen verkauft
werden dürften. Hauptsächlich jedoch infolge organisatorischer Mängel
erreichten diese Verkäufe keine grössere Ausdehnung. Bis zum Jahre
1909 wurden auf Grund der Bestimmungen von 1894 etwa 1 500 kleine
Grundstücke überlassen. In demselben Jahre brachte die Regierung im
Reichstag eine Vorlage über weitere Bestimmungen für jene
Überlassungen ein, die einesteils darauf abzielten, die Spekulation in den vom
Staate überlassenen Grundstücken zu verhindern, andernteils durch
günstigere Zahlungsbedingungen den in Betracht kommenden weniger
Bemittelten den Erwerb kleiner Güter noch mehr zu erleichtern. Die Zahl der
in Gemässheit der Bestimmungen von 1909 überlassenen Anwesen belief
sich in der Zeit von 1910 bis 1912 auf 300.

Die hier in Rede stehenden Überlassungen betreffen nur Süd- und
Mittelschweden. Doch ist die Frage etwaiger kolonisatorischer
Massnahmen in den norrländischen Länen lebhaft diskutiert worden und
wiederholt in Anträgen des Reichstages zur Sprache gekommen. Das erste
Ergebnis in dieser Hinsicht fällt in das Jahr 1891, wo der Reichstag die

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