Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Eigenheimbewegung. Von A. Molin
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DIE EIGENflKIMBEWEGUNG
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Plan eines Wohnhauses für landwirtschaftliche Stellen in Mittelschweden.
wichtigste Kriterium ist dabei, dass die als Darlehnsvermittler in Betracht
kommenden Gesellschaften oder Vereine ihren Teilhabern keine grössere Dividende
auf das eingeschossene Kapital geben, als in der Gesellschaftsordnung oder den
Satzungen bestimmt ist, und dass die betreffenden Bestimmungen, solange die
Gesellschaft oder der Verein Staatsdarlehen in Händen hat, nicht ohne
Genehmigung der Regierung geändert werden. Die Darlehen werden in grösseren
Beträgen an diese Vermittler ausgezahlt, und diese wiederum verteilen die
einzelnen Darlehen an die Darlehnsnehmer, erheben von diesen die Zinsen und
Amortisationen, überwachen die Bewirtschaftung der gegründeten Eigenheime,
haften aber selbst, unabhängig davon, inwieweit die Darlehnsnehmer ihren
Verpflichtungen nachkommen, der Staatskasse bis zur vollständigen Rückzahlung für
die empfangenen Darlehen, für Kapital sowohl wie für Zinsen. Prinzipiell
bestimmend für diese Tätigkeit des Staates ist also, dass der Staat Darlehnskapital
gegen billige Bedingungen liefert, ohne sich selbst anders als regulierend und
kontrollierend zu betätigen. (Sieh hierüber näheres unter
Landwirtschaftskammern I, 151.)
Die Bestimmungen über das vom Staate betriebene Leihgeschäft für
Eigenheimzwecke werden gegenwärtig durch eine Anzahl vom
Landwirtschaftsministerium berufener Sachverständiger einer Revision unterzogen.
Sehr bald zeigte es sich, dass durch den Reichstagsbeschluss von 1904
wirksame Voraussetzungen für eine ausgedehntere Eigenheimtätigkeit
geschaffen waren. Gleich zu Anfang wurden die Eigenheimdarlehen stark
in Anspruch genommen. Bereits 1908 waren die angewiesenen, auf fünf
Jahre berechneten Mittel erschöpft, und es wurden für das Jahr weitere
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