- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt

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III. LANDWIRTSCHAFT.

die Staatsmänner schätzten die Bedeutung der Landwirtschaft hauptsächlich nach
ihrem Vermögen, der Industrie Rohstoffe zu beschaffen und die Einfuhr von
allerhand Waren unnötig zu machen. Die Fortschritte der Landwirtschaft waren
daher unbedeutend. Diese wurden überdies durch die damals herrschende
Verteilung des Grundbesitzes gehemmt.

Der Übergang von Besitzgemeinschaft innerhalb der einzelnen Dörfer zu
privatem Eigentumsrecht an den Grund und Boden war im allgemeinen so
geschehen, dass jeder Feldflur unter sämtliche Mitglieder der Dorfgemeinschaft geteilt
wurde; auf diese Weise kam es dahin, dass jedes einzelne Besitztum in vielen
Parzellen über die ganze Gemarkung des Dorfes hin zerstreut lag, und jedes
Gewanne war in Felder geteilt, die durch weitere Teilung oft so klein wurden,
dass ihre Bewirtschaftung dadurch in hohem Grade erschwert war. Diese
Zersplitterung machte es notwendig, dass alle Nachbarn in der Bewirtschaftung des
Bodens sich zeitlich nach einander richteten und an dasselbe, und zwar ein
möglichst einfaches, Verfahren der Bewirtschaftung gebunden waren, wodurch jedes
Streben nach einer Verbesserung der Landwirtschaft gelähmt wurde. Der erste
Ansatz zur Beseitigung dieses Missstandes geschah in der 1740 auf Antrag des
Landmessereidirektors Jakob Faggol erlassenen Verordnung, wonach die
Landmesser danach streben sollten, unter den Grundbesitzern eine Vereinbarung
betreffs der Zusammenlegung der vielen einzelnen Feldstücke zu möglichst wenigen
grossen Schlägen herbeizuführen. Durch das Zusammenlegungsgesetz
(storskiftes-förordningen) vom 5. April 1757 wurde ein weiterer Schritt in derselben
Richtung getan, indem dadurch jedem Dorfmitglied das uneingeschränkte Recht
zugestanden wurde, eine Zusammenlegung seiner Parzellen zu wenigen Schlagen
zu verlangen. Diese Flurbereinigung schritt indessen nur langsam fort und führte
nur unvollständig zu dem angestrebten Ziele, da die Zusammenlegung der Grund-

Xorrländisclier Bauernhof, Eks in Hälsingland.

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