- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach

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öffentl. und private anstalten zur förderung der landwirtschaft.! 127

Die Landwirtschaftliche Direktion steht in sehr lebhafter Verbindung
mit diesen Körperschaften und bedient sich ihrer in grosser Ausdehnung
zur Untersuchung und Begutachtung von Fragen, die die verschiedenen
Zweige der Landwirtschaft betreffen. Da, wie in der Regel zu geschehen
pflegt, die Landwirtschaftliche Direktion in einer gewissen Frage
Gutachten von sämtlichen Landwirtschaftskammern einfordert, erhält sie auf
diese Weise einen sehr guten Überblick über die Auffassung, die man von
der Bedeutung der Frage in verschiedenen Teilen des Landes hat.

Um ein Zusammenwirken der verschiedenen Landwirtschaftskammern
zu ermöglichen und eine Gelegenheit zu Überlegungen in Fragen von
gemeinsamem Interesse zu schaffen, treten jährlich Vertreter sämtlicher
Landwirtschaftskammern zu einer Versammlung in Stockholm zusammen.
Von dieser Institution — der Vertreterversammlung der
Landwirtschaftskammern — pflegen sowohl die Regierung als auch die
Landwirtschaftliche Direktion Gutachten über vorgeschlagene Massnahmen zur
Förderung der Landwirtschaft und ihrer Nebengewerbe wie auch über
derartige Zwecke verfolgende Anträge einzufordern.

Die Oberleitung der Pferdezucht im Lande, der Staatlichen
Hengstdepots sowie des Pferdeprämiierungswesens wird von der
Obergestütsdirektion (Stuteriöverstyrelsen) ausgeübt, die aus einem Chef, zwei
Mitgliedern nebst einem stellvertretenden Mitglied sowie einem Sekretär besteht.
Die Obergestütsdirektion ist befugt, wenn sie es für nötig erachtet, die
Vorsitzenden der Pferdeprämiierungsausschüsse und den Chef des
Re-monteamts zu gemeinsamen Überlegungen einzuberufen. Die für die
Obergestütsdirektion geltende Instruktion datiert vom 31. Dezember 1909.

Der Etat des Landwirtschaftsministeriums für 1914 beziffert sich auf 10 142 500
Kr, davon im Ordinarium 5 414 645 Kr und im Extraordinarium 4 727 855 Kr.
Die im Extraordinarium anzuweisenden Beträge sind jährlich beim Reichstag
besonders zu beantragen. Von dem obengenannten Betrage sind 92 210 Kr für
das Ministerium selbst bestimmt; von sonstigen Posten können 4 894 700 Kr
als direkt die Förderung der Landwirtschaft bezweckend angesehen werden. Es
sind dies: Landwirtschaftliche Direktion 70 600 Kr, zur Förderung von
Landwirtschaft und landwirtschaftlichen Gewerben im allgemeinen 372 450 Kr,
landwirtschaftliche Unterrichtsanstalten 821 900 Kr, Landwirtschaftsingenieure und
ihre Gehilfen 91 800 Kr, Veterinärwesen 456 150 Kr, Verbesserung der
Pferdezucht 326 750 Kr, Hebung der kleineren Landwirtschaft 291 500 Kr,
Entwässerungen und Drainierungen 1 550 000 Kr, Minderung der Frachtkosten für Kalk
für den landwirtschaftlichen Bedarf 380 000 Kr und andere Posten grösseren und
geringeren Betrages. Ferner sind in den Etat eingestellt Mittel für das
Fischereiwesen im Betrage von 709 500 Kr, für das Forstwesen 448 750 Kr, für das
Landesvermessungswesen 767 700 Kr, für die Landesaufnahme Schwedens 343 800
Kr, für geologische und hydrographische Untersuchungen 202 200 Kr, für
Wegeunterhaltung und Fuhrwesen 1 704 500 Kr, für die Armenpflege 286 600 Kr,
sowie für verschiedene Zwecke 692 500 Kr.

Der Verwaltung des Landwirtschaftsministeriums sind auch folgende
Darlehns-fonds unterstellt: der Landeskulturdarlehnsfonds im Betrage von 1 Million Kr,
aus dem Darlehen für Entwässerungsunternehmungen usw. (s. bez. Art.) gewährt
werden; der norrländische Urbarmachungsfonds von 300 000 Kr, aus dem Dar-

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