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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Landwirtschaftlicher Unterricht. Von L. Holmström

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iii. landwirtschaft.

rieht. Diese wurden 1887 offiziell anerkannt, und im selben Jahre wurde
die erste vom Staate unterstützte landwirtschaftliehe Winterschule in Vilan,
Län Malmöhus, eröffnet. Ihr Vorsteher war L. Holmström (1887—1908). In
den letzten Jahren sind neue Verordnungen für die verschiedenen Lehranstalten
erlassen und ganz neue Massregeln ergriffen worden, um der grossen Schar der
kleineren Landwirte des Landes, den Kleingrundbesitzern, einen geeigneten
Unterricht zuteil werden zu lassen. Und für die jungen Mädchen sind
besondere Schulen, die Landhaushaltungsschulen, errichtet worden.

Die Ackerbauschulen haben den Zweck, Kenntnisse in den Grundlagen
der landwirtschaftlichen Praxis beizubringen und Übung und Fertigkeit
in der Ordnung, Leitung und Ausführung der landwirtschaftlichen
Arbeiten zu erteilen.

Der Unterricht wird erteilt:

a) in einem zweijährigen Kursus, der besonders für die Ausbildung von
Arbeitsleitern berechnet ist;

b) in einem einjährigen Kursus, der zur Erteilung eines allgemeinen
praktisch-theoretischen landwirtschaftlichen Unterrichts an die jungen Landwirte
bestimmt ist. Die Kurse beginnen jedes Jahr am 1. November. Die
Ackerbauschule soll mit einem grösseren Gut verbunden sein, mit dessen Besitzer ein
diesbezüglicher Vertrag abgeschlossen wird. In dem zweijährigen Kursus sollen
im ersten Jahre mindestens 280 Stunden auf Vorbereitungsunterricht in
Rechtschreibung, Rechnen und Naturkunde, sowie im zweiten Winterhalbjahre
mindestens 800 Stunden auf theoretischen Unterricht in den eigentlichen
landwirtschaftlichen Fächern verwendet werden.

An diesem Unterricht nehmen auch die Schüler des einjährigen Kursus teil.
Die Schüler sollen an allen landwirtschaftlichen Arbeiten teilnehmen und
ausserdem als Arbeitsleiter fungieren, und die Ausbildung solcher ist in
Wirklichkeit als die Hauptaufgabe der Ackerbauschule zu betrachten. An jeder Schule
soll Platz für 20 Schüler in dem 2-jährigen, und für 8 in dem 1-jährigen
Kursus vorhanden sein.

Für die Ackerbauschulen in Norrland und Dalarne gelten besondere
Bestimmungen, indem der theoretisch-praktische Kursus nur ein Jahr dauert und
ausserdem ein theoretischer Winterkursus besteht; beide beginnen den 1.
November.

Das erste gemeinsame Reglement für die Ackerbauschulen wurde den 14.
Januar 1851 erlassen. Vom 1. Nov. 1912 an gilt ein neues Reglement. Bisher
hatte es in den meisten Länen Ackerbauschulen gegeben. Ihre Anzahl wird von
jetzt ab, ausser den zwei an die landwirtschaftlisehen Institute verlegten und
den 4 norrländischen, auf 9 beschränkt sein. Die ersteren geniessen eine
jährliche Staatssubvention von 7 500 Kr; die norrländischen von 6 000 Kr. Im
Jahre 1911 gab es 17 Ackerbauschulen mit zusammen 352 Schülern.

Die Landwirtschaftsschule hat den Zweck, Kenntnisse in den
Grundlagen der landwirtschaftlichen Praxis unter hauptsächlicher
Berücksichtigung der Verhältnisse auf mittelgrossen und kleineren Gütern
beizubringen. Seit dem 1. Nov. 1912 ist für diese Schulen ein neues Reglement
in Kraft getreten.

Die Landwirtschaftsschule ist, wie oben erwähnt, anfänglich als eine höhere
Abteilung der Volksschule entstanden und bisher von einheitlicher Art gewesen.
Das neue Reglement bestimmt aber, dass diese Schule in zwei bezüglich des
Unterrichts verschiedenen Formen eingerichtet werden kann:

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