Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Jagd und Fischerei - 1. Jagd und Jagdgesetzgebung. Von A. Wahlgren
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V. JAGD UND FISCHEREI.
Wildenten (Gattung Anas) sowie Bekassinen und einige andere kleine
Watvögel: in den vorerwähnten nördlichen Länen n/8—3l/12; in den Länen
Malmöhus, Kristianstad, Halland und Blekinge 16fi—31/12; in den übrigen Teilen des
Reiches Vs—31/12.
Eider: an der Westküste 1/xi—1o/2; an der Ostküste Weibchen und
Jungbrut V®—20/4, das Männchen das ganze Jahr über ausser 21/4 — 21/5.
Tauchenten (Gattung Fuligula): im allgemeinen u/8—20/4, jedoch mit etwas
längerer Jagdzeit für ein paar Arten.
Für eine Menge landwirtschaftlich nützlicher Vogelarten ist eine Schonzeit
vom V3—15/9 festgesetzt.
Trotz der auf diese Weise beschränkten Jagdzeiten und sonstiger für
die Erhaltung des Wildbestandes erlassener Vorschriften ist der
Vorrat an nützlichem Wild — ausgenommen auf einigen in den südlichen
Teilen des Landes gelegenen grösseren Gütern, wo eine intensivere
Jagdpflege geübt wird — nicht so gross, wie es wünschenswert wäre. Die
Ursachen hierfür sind teils in klimatischen Einflüssen zu suchen, die oft
nachteilig auf die Entwicklung der Jungbrut einwirken, teils in einer
übertriebenen Ausübung der Jagd auf den durch die fortgesetzte
Parzellierung zerstückelten Grundstücken, teils endlich in einem Überfluss
an Raubtieren und Schädlingen, die das nützliche Wild verfolgen und
dessen Junge und Eier zerstören. Der Bestand der grösseren Wildarten,
Elch und Reh, scheint jedoch, wenigsten in gewissen Gegenden des
Landes, eher zu- als abzunehmen, dank dem Schutze, den das Gesetz ihnen
gewährt. Betreffs des Elches dürfte dies aus den offiziellen Ziffern tiber
die Anzahl erlegter Exemplare hervorgehn. So wurden beispielsweise
erlegt
im Jahre 1895 ...... 1 409 Elche
> 1900 ...... 2 414 »
> » 1905 ...... 2 864 >
> 1910 ...... 2 961 >
Diese Zunahme ist wohl durch den Umstand beeinflusst, dass die
grösseren Raubtiere Bär, Wolf, Luchs und Vielfrass infolge eifriger
Verfolgung nunmehr nach den öden Wald- und Hochgebirgsgegenden in den
nordwestlichen Teilen des Landes hin verdrängt worden sind. In welchem
Grade diese Tiere während der letztverflossenen 50 Jahre abgenommen
haben, geht aus folgenden Angaben hervor:
Getötet während der
Fiinfj ahrsperi ode:
Bären Wölfe Luchse Vielfrasse
1861—1865 ...... 532 556 679 546
1901—1905 ...... 62 146 49 465
Zur Verhinderung der vollständigen Ausrottung des Bären geniesst
dieser Schutz in Staatswäldern in den nördlichen Teilen des Landes, und
die früher ausbezahlte Schussprämie für den Luchs ist eingezogen worden.
Derartige Prämien werden nunmehr nur für den Wolf mit 50 Kr und für
den Vielfrass mit 10 Kr ausbezahlt. Für die Tötung kleinerer Schädlinge,
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