Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VII. Industrie, Handwerk und Hausgewerbe. Einl. von Alf. Larson - 1. Nahrungs- und Genussmittel. Einl. von Alf. Larson - Rübenzuckerindustrie. Von Å. G. Ekstrand
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RÜBENZUCKERINDUSTRIE. 385
Tab. 81. RiibenzuckerherStellung in Schweden.
Jährlich 1 Anzahl Fabriken [-Zuckerriiben-areal-] {+Zuckerriiben- areal+} ha« Verarbeitete Zuckerrüben dz Herstellung in dz Ausbeuteprozent8
Rohzucker Melasse Rohzucker Melasse ;
1876-80 . . . i 400 113 300 9 472 8-34
1881—85 . . . 2 1 100 327124 28 505 12 635 8-69 406
1886-90 . . . 4 4 000 1162 286 118 241 37 354 10-34 3 18
1891—95 . . . 13 14 000 4 157 316 460 664 116 914 11-20 2-83
1896-00 . . . 19 25 960 7 170 540 897 305 190 318 12-54 2-69
1901—05 . . . 20 26 076 7 077 150 1 022 928 103 350 1449 1-44
1906—10 . . . 23 32 669 9 406 965 1 421 458 122 406 15-01 1-31
1910..... 24 35 134 11 051129 1 739 213 134 661 15-72 1-21
1911..... 24 29 052 8 240 699 1 273 782 112 449 15’44 1-36
schnitt 15 % gewesen, während Deutschland 15-6 °/o und Frankreich 13-3
% gehabt haben.
Schweden hat seit alters Zoll auf Zucker gehabt, und die Einkünfte daraus
sind recht bedeutend gewesen. Vom 1. Juli 1873 an ist die inländische
Herstellung mit Akzise belegt gewesen. Diese war von Anfang an eine
Zuckerrübensteuer, die nach dem Zuckergehalt der Zuckerrüben berechnet wurde und
einen bestimmten Teil des geltenden Zollsatzes auf unraffinierten Zucker
ausmachte, zuerst 20 % hiervon, dann 40 % und schliesslich 50 %. Bei der
Bestimmung des Steuerbetrages wurde die Ausbeute erst zu 6’25 % von dem
Gewichte der rohen Zuckerrüben berechnet, allmählich aber auf 12 % erhöht. 1900
wurde eine Verbrauchssteuer auf Zucker eingeführt, so dass aller Zucker, der
zu freiem Gebrauch ausgeliefert wird, dieselbe Steuer erlegt, ohne Rücksicht auf
die Qualität, anfangs mit 13 öre, seit dem Jahre 1913 aber mit 16 öre pro kg.
Die Kontrolle, die während der früheren Zeit der Zuckerrübensteuer es nur
darauf absah, das Gewicht der angewandten Zuckerrüben festzustellen, ist mit
der Einführung der Verbrauchssteuer zu einer vollständigen Überwachung der
Fabriken übergegangen, so dass kein Zucker von dort ohne Wissen und
Aufzeichnung des Kontrollpersonals ausgeführt werden kann. Jede Rohzuckerfabrik
wie auch Raffinerie steht unter direkterer Aufsicht eines ersten Kontrolleurs, der
eine grössere oder geringere Anzahl von Kontrolleuren unter sich hat. Die
oberste Aufsicht über die Zuckerherstellung wird von dem Kontrollamte
ausgeübt. Die jetzt geltende Verordnung betreffs der Zuckerbesteuerung datiert
vom 11. Oktober 1907.
Die vornehmlichste Ursachc für das schnelle Aufblühen dieser Industrie
in Schweden ist der bedeutende Zollschutz, der ihr immer zuteil geworden
ist. Auch nach der Einführung der Verbrauchssteuer haben die 3 zuletzt
angelegten Fabriken, nämlich die auf Öland sowie die in Östergötland
und Västergötland, einen gewissen Steuernachlass genossen. Ebenso ist
die Anlegung neuer Fabriken durch die im Jahre 1893 eingeführte
Bestimmung erleichtert worden, dass bei einer Fabrik, die in einer
Entfernung von mehr als 30 km von einer anderen, in Gang befindlichen,
1 Unter Jahren sind hier die Erntejahre zu verstehen, also die Herstellungsjahre, die
während des angegebenen Jahres beginnen und während des nächstfolgenden Jahres endigen.
— 8 Die Durchschnittszahlen für die Jahre 1876—1895 betreffs der Hektarzahlen sind
unsichere Schätzungen unter Annahme von ungefähr 300 dz Ernte pro Hektar. — 3 Die Zahlen
für die Fünfjahrsperioden sind Mittel aus den Prozenten der einzelnen Jahre.
25— ISO 177. Schweden. 11.
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