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handelspolitik.
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ist eine weitgehende Spezialisierung der Warenarten; während der alte Tarif
740 Nummern enthielt, bietet der neue nicht weniger als 1 325. Der ältere
bezweckte hauptsächlich Schutz für Halbfabrikate und gröbere Artikel; die
verschiedenen Arten von feineren Fertigfabrikaten Waren nur sehr Unvollständig
oder gar nicht spezifiziert und erhielten daher keinen grösseren Schutz als die
gröberen Artikel.
Auf Grundlage des neuen Zolltarifs begannen dann die Verhandlungen mit
Deutschland, wobei eine Menge gegenseitiger Zugeständnisse gewährt wurden,
so viele, dass ein eingehenderer Bericht darüber unmöglich ist. Erwähnt sei
nur, dass es Schweden im grossen und ganzen gelang, sich die Vorteile zu
wahren, die es 1906 erlangt hatte. Schweden seinerseits bewilligte Deutschland
Zollermässigung für eine grosse Menge Waren, vor allem Leder- und Textilwaren,
und verpflichtete sich, keinen Ausfuhrzoll auf Eisenerz zu legen. Da Schweden
an dem System des Einheitstarifs festhielt, gingen die Zollermässigungen ohne
weiteres in den neuen Tarif über, der am 1. Dez. 1911 in Kraft trat. Der
Vertrag gilt, sofern er von keiner Seite gekündigt wird, bis zum Jahre 1921 ;
er kann jedoch zu jeder beliebigen Zeit nach 1917 durch ein Jahr vorher
geschehende Kündigung zum Erlöschen gebracht werden, und es ist wahrscheinlich,
dass derartiges von Deutschlands Seite geschehen wird.
Wie die Höhe der Zölle bei den verschiedenen Zolltarifen gewechselt hat,
lässt sich nicht direkt entscheiden. Die Grösse eines Zolls ist nämlich
unmittelbar nur gegeben, wenn er in Prozenten des Wertes der eingeführten Ware
ausgedrückt wird; dies wird aber dadurch erschwert, dass die meisten,im 1911er Zolltarif
praktisch genommen alle, Zölle nicht nach dem Werte, sondern nach dem Gewicht
bemessen sind. Man kann indessen auf indirektem Wege sich eine Vorstellung
hiervon bilden, nämlich wenn man von der Gesamteinfuhr die Ziffer für
eingeführte Rohstoffe, die ja nicht gut jemals mit Zoll belegt werden können,
abzieht und dann berechnet, wieviel Prozent von der übrigen Einfuhr die
Zolleinnahmen betragen. Auf diesem Wege gelangt man zu dem Ergebnis, dass die
Zölle in den 1870er Jahren ca. 13 % und in den 1880er Jahren ca. 15 % von
dem Werte der Waren ausmachten. Hierin sind indessen sowohl Schutz- als
Finanzzölle enthalten. Zieht man die letzteren ab, so ergibt sich als
durchschnittlicher Zollschutz in den 1880er Jahren 6—7 % des Wertes.
Wenden wir uns nun der Periode der Durchführung des neuen Systems, dem
Zeiträume 1888—92, zu, so ist der Einfluss, den die Einführung der
Getreidezölle ausgeübt hat, nicht klar aus den Ziffern dieser Jahre für sämtliche Zölle
ersichtlich; eine Steigerimg tritt zwar 1888—91 ein, aber die Jahre 1891—92
bleiben wieder bei ungefähr 15 % stehn. Danach setzt indessen eine markante
Steigerung um ca. 1 % jährlich ein und dauert bis zum Jahre 1896
einschliesslich, wo man auf 19 % hinaufgekommen ist. Danach hält sich die Ziffer bei
3 9—20 % bis zum Jahre 1904 einschliesslich. Deutlicher tritt natürlich noch
die Veränderung hervor, wenn man sich lediglich an die Schutzzölle hält; diese
stiegen nämlich von durchschnittlich 6—7 % auf ca. 17 %.
Mit dem Jahre 1905 tritt indessen ein nicht unbedeutendes Sinken ein; für die
folgenden Jahre schwankt die Ziffer für sämtliche Zölle zwischen 17 und 18 %, für
die Schutzzölle allein zwischen 15 und 16 %, was gleichbedeutend damit ist, dass
die durchschnittliche Höhe der Zölle um mehr als 1/’io gesunken ist, und das trotzdem
keine nennenswerten Herabsetzungen vorgekommen sind. Seine Erklärung findet
dieses Sinken in der seit dem Ende der 1890er Jahre fortgehenden allgemeinen
Preissteigerung. Die Zölle werden nämlich, wie bereits erwähnt, nach dem Gewicht,
nicht nach dem Werte entrichtet. Da also ein bestimmter Zollsatz für eine bestimmte
Quantität festgesetzt ist, diese Quantität aber stetig im Preise steigt, so wird
der Zoll einen immer geringeren Teil des Wertes ausmachen; eine
Preissteigerungsperiode wie die, in welcher wir jetzt leben, muss also eine ununter-
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