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313

(1887) [MARC] Author: Rudolf Falb Translator: Johannes Granlund
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KALENDERN.

313

icke gerna ville hafva den omtyckte månen förvisad från
kalendern, utan att dock derför vilja afstå från begagnandet af
den från egyptierna erhållna kännedomen om det verkliga
solåret.

Efter hieroglyferna.

(Prestskrift).

Damit aber geschehe, dass diese
Festtage gefeiert werden in ihreii
bestimmten Jahreszeiten nach
An-ordnung iher Wächter immerdar
und nach dem Plane, nach ivelchem
der Himmel, eingetheilt ist heutzutage,
und damit nicht eintrete der Fall,
dass Feste, welche allgemein
gefeiert werden in Egypten und jetzt
begången werden im Winter, zu einer
Zeit gefeiert wrerden im Soinmer,
wegen des Vorriickens des
Aufgan-ges der göttlichen Sothis 11111 einen
Tag im Laufe von 4 Jahren; und
andere Feste, welche begången
werden znr Sommerszeit in diesem
Lande, gefeiert werden im Winter in
Zeiten, welche kommen werden
gleichwie es sich schon ereignete in
Zeiten, welche verflossen sind, so
geschehe nun also: Iiidein
fortbe-stehe das Jahr mit 360 Tagen und
den 5 Tagen, welche j enen
hinzu-gefiigt wurden bn Schlusse, so
wer-de jetzt ein Ta^ als Fest der
»Wohl-thätigen Götter» von diesem Tage
an nach Ablauf von 4 Jahren und
der Schalttage eingefiigt vor dem
Neujahr, wodurch erfahren sollen
alle Menschen, dass die friihere
Lehre in den Biichern in Bezug auf
die Jahreszeiten und das Jahr,
eben-so die Meinungen, welche enthalten
sind in allén Schriften der Gelehr-

Efter grekiska texten.

Damit aber auch die
Jahreszeiten Ihre Regel einhalten, immerdar,
gemäss der jetzt bestehenden
An-ordnung der Welt und damit es
nicht geschehe, dass einige den
öf-fentlichen Feste, die man im
Winter begeht, einmal im Sommer be- *
gängen werden, weil das Gestirn
vorruckt tiber einen Tag innerhalb
vier Jahre, andere aber der jetzt
im Sommer gefeierten Feste in der
Folgezeit im Winter abgehalteii
werden wie es sich friiher ereignet hat
und auch jetzt geschah -
verord-nen wir, dass, während die Zusam
mensetzung des Jahres ans 360
Tagen und den 5 Tagen, die
hinzuzu-ftigen später Gebrauch geworden
ist, bestehen bleibt, von jetzt an ein
Tag als Fest der »Wohlthätigen
Götter» hinzugefugt werde, während
vier Jahren nach den fiinf vor
Neu-jahr eingeschalteten Tagen, damit
es Allén bekannt sei, dass der
friihere Irrthum in Betreff der
Einthei-lung den Jahreszeiten und des
Jahres und der Ansichten tiber die
ge-sammte Einrichtung des Himmels
verbessert und eine Ergänzung
her-beigefiihrt worden durch die
»WTohl-thätigen Götter.»

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