- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Vorschläge zur Reorganisation der Ministerien. Von A. Unger

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24(5 III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.

gemeinen an die Ableistung eines akademischen Examens gebunden, sonst in
gewöhnlichen Fällen an die der Reifeprüfung an einer höheren Schule. Die
Beamten werden in grossem Umfange von dem König im Staatsrat, nach
vor-schriftsmässiger Bewerbung (von den höheren Stellen abgesehen), und nachdem,
die Stelle öffentlich als frei ausgeschrieben worden ist, ernannt. Die Besoldung
besteht teils aus dem »Grundgehalt» (»lön»), teils aus der »Ortszulage» und
teilsaus der »Funktionszulage» (»tjänstgöringspenningar»), welch letztere nur während
des Amtsausübung bezogen werden darf (während eines Urlaubs erhält der Beamte
für den ihm so entgehenden Teil seiner Besoldung eine Entschädigung).
Gehaltsstufen gibt es bei den zentralen Behörden u. a. der Regel nach drei, nämlich
solche von 4 000, von 5 800 und von 8 100 Kronen (wovon bezw. 2 200, 3 600
und 5 000 Kronen als Gehalt im obigen Sinne gerechnet werden), mit
Alterszulagen: auf der niedrigsten Stufe drei von je 500 Kronen nach fünf, zehn und
fünfzehn Jahren Dienst, auf der mittleren zwei von je 500 Kronen nach fünf
und zehn Jahren und auf der höchsten eine von 600 Kronen nach fünf Jahren
Dienst. Die Chefs von Behörden beziehen im allgemeinen ein Gesamtgehalt
von 9 000—11 000 Kronen. Nur für eine geringe Anzahl der
Verwaltungsbeamten, darunter für die Regierungspräsidenten, ist die Besoldung eine höhere.
Minister ohne Portefeuille (konsultative Staatsräte) beziehen ein Gehalt von
insgesamt 15 000 Kronen, Minister mit Portefeuille ein solches von 17 000
Kronen, ausser dem Minister des Äusseren, der ein Gehalt von 24 000 Kronen nebst
Dienstwohnung geniesst. Der Ministerpräsident erhält ausser dem ihm als
Minister zustehenden Gehalt eine Zulage, so dass das Gesamtgehalt 21 500 Kronen
beträgt. Das Ruhegehalt ist innerhalb der drei Gehaltsstufen gleich dem
Grundgehalt nebst der Alterszulage (also ohne Ortszulage und Funktionszulage); für
den Chef einer Behörde beträgt das Ruhegehalt der Regel nach 6 000 Kronen.
Der Höchstbetrag für ein Ruhegehalt ist 8 000 Kronen.

Für Beamte der lokalen Verwaltung (wie Zoll-, Eisenbahn-, Postverwaltung
usw.) sowie für Lehrer, Militärpersonen u. a. sind die Gehalts- und
Ruhegehaltsbeträge, die Bestimmungen über Pensionsalter usw. sehr verschieden. In einigen
Fällen ist hier auch die Stellung des Personals nicht völlig so selbständig, wie
es sonst bei den schwedischen Beamten der Fall ist, indem in gewissen Fällen
Versetzung ohne die Zustimmung des Beamten stattfinden kann.

Vorschläge zur Reorganisation der Ministerien.

Zur Reorganisation der Ministerien wurde am 11. Dezember 1908 eine
besondere Kommission — die Ministerialkommission — eingesetzt, die am 31.
Dezember 1912 ihr Gutachten abgab. Vorsitzender: Regierungspräsident M. Sahlin;
Mitglieder: Generalkriegszahlmeister F. Bergenholtz, Minister des Innern A.
Schotte (bis zum 7. 10. 1911) und Professor H. Blomberg (bis zu seinem Tode
27. 10. 1909); Schriftführer: Kanzleisekretär A. Unger.

Das Gutachten enthält einen durchgreifenden und bedeutsamen Vorschlag zur
Umgestaltung der schwedischen Zentralverwaltung.

Betreffs der Ministerien hat die Kommission vorgeschlagen:
die Errichtung eines neuen Ministeriums für Handel, Industrie und Schiffahrt
(Handelsministerium);

desgleichen die Bildung eines neuen Ministeriums für Verkehrseinrichtungen,
und öffentliche Arbeiten (Verkehrsministerium);

die Vereinigung des Ministeriums für Landesverteidigung und des
Marineministeriums zu einem Ministerium (Kriegsministerium);

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