- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
300

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Kriegsmarine. Von H. Wrangel

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

300 III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.

Seewehr zweiten Aufgebots, darauf 8 Jahre im Landsturm. Diejenigen, welche
früher beim Stamm gedient haben, gehören während ihrer ganzen Dienstzeit in
der Seewehr dem ersten Aufgebot derselben an; der Seewehr ersten Aufgebots
gehören gewisse Studierende während der ganzen Zeit ihrer Wehrpflicht an.
■—-Die Übungsdauer beträgt in Friedenszeiten für die auf dem Seemannsamt (die
zum allgemeinen Dienst) ausgehobenen Waffenfähigen 300 Tage hintereinander
während des ersten und zweiten Jahres, für die übrigen (die zum Seedienst oder
Stationsdienst ausgehobenen) Waffenfähigen entweder 300 Tage hintereinander
während des ersten und zweiten Jahres oder 200 Tage während des ersten oder
zweiten Jahres und 100 Tage während des vierten. Die der Flotte zugeteilten
Nichtwaffenfähigen dienen zu ihrer Ausbildung 182 Tage. — Die Anzahl der
zum allgemeinen Dienst Ausgehobenen schwankt erheblich, und von den
Seefahrenden fällt beim Einrücken ein sehr grosser Prozentsatz aus. Es üben jährlich
etwa 1 400. Die Zahl der zum Seedienst Auszuhebenden ist zur Zeit auf 620
jährlich festgesetzt; zum Stationsdienst werden 209 Waffenfähige ausgehoben.
Von Nichtwaffenfähigen sollen nach den neuesten Bestimmungen vom Januar
1913 504 der Flotte zugeteilt werden.

Die Ausbildung’ der Mannschaft (mit Ausnahme der Schiffsjungen) erfolgt
teils in Rekruten-, Korporal-, Unteroffizier- u. a. Schulen an Land, teils an
Bord in Schiess-, Signal-, Torpedo-, Minen- und Unterseeschulen, ferner in
Handwerkskursen und im Dienst bei praktischen Übungen usw. Der Umfang
der Hochseeübungen der Flotte ist in letzter Zeit bedeutend erweitert worden.
Sie werden von dem obenerwähnten Inspekteur der Flottenmanöver inspiziert,
der für den Kriegsfall als Höchstkommandierender der Hauptmacht der Flotte,
d. i. der Küstenflotte, ausersehen ist, und der im Frieden in der Regel gleichfalls
Höchstkommandierender derjenigen Teile der Flotte ist, die jährlich zu einer
Küstenflotte vereinigt werden. t

Das zivilmilitärische Personal zählt beim Marineingenieurkorps 44, bei den
Intendanturen der Marinestationen 72, bei der Geistlichkeit und der
Lehrerschaft 6 und beim Sanitätsoffizierkorps der Marine 48 etatsmässige Beamte.
Ausserdem gibt es verschiedene ausseretatsmässige. Die auf Monats- und Tagelohn
Arbeitenden bestehen aus der erforderlichen Zahl hauptsächlich auf den Werften
beschäftigter Werkführer, Handwerker usw.

Ii. Die Küstenartillerie. Im weitern Sinne umfasst die
Küstenartillerie sämtliche Küstenbefestigungen und Positionen, und zwar die
Festungen Vaxholm-Oscar Fredriksborg, Karlskrona und Älvsborg sowie
die Küstenpositionen von Fårösund und Hörningsholm mit allen
dazugehörigen ßefestigungswerken, Artillerie-, Minen-, Torpedo- und
Sicherheitsmaterial usw., endlich das dazugehörige Personal der Marine und
des Landheeres. Vor 1902 war die Festung Vaxholm und Oscar
Fredriksborg dem Landheere zugeteilt, und ihre Bemannung bestand hauptsächlich
aus dem Vaxholmer Artilleriekorps; dagegen war die Festung Karlskrona
der Flotte zugeteilt, und ihre Bemannung bestand aus dem Karlskronaer
Artilleriekorps sowie gewissen anderen Teilen des Flottenpersonals. Die
anderen Küstenpositionen waren damals noch nicht fertiggestellt.

Seit 1902 gehören sämtliche Küstenpositionen zur Kriegsmarine, und
mit Beginn jenes Jahres wurde eine neue "Waffengattung gebildet, die
Küstenartillerie im engeren Sinne; sie sollte die Hauptbemannung der
Küstenpositionen bilden. Die obenerwähnten Artillerieabteilungen
wurden eingezogen und nebst dem Personal der festen Minenverteidigung der

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Mon Dec 11 19:14:07 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/schwed13/1/0324.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free