- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
302

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Kriegsmarine. Von H. Wrangel - Gefängniswesen. Von V. Almquist

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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.

Dienst kommandiert; im übrigen werden Auditeure, Ilegimentsprediger und
Musikdirektoren für die Küstenartillerie besonders ernannt.

Dem Marineministerium unterstellt sind aucli das Lotsenwesen, die
Nautische Abteilung, das Nautisch-meteorologische Bureau, die
Navigationsschulen, die Kgl. Gesellschaft für Seekriegsivissenschaft und die
Pensionshasse der Flotte sowie in gewissem Sinne die Seemannsämter.

Über hierhergehörige, nicht an anderen Stellen des Buches erwähnte
Institutionen seien hier einige Worte gesagt.

Die Kgl. Gesellschaft für Seekriegswissenschaft, gegründet 1771 zu Stockholm,
hat zur Aufgabe die Unterstützung und Förderung des Studiums und der
Ausübung der Seekriegskunst. Im Jahre 1778 beschloss man, den Sitz der
Gesellschaft nach Karlskrona zu verlegen, wo er seit der ersten dort
stattgehabten Zusammenkunft im Jahre 1784 bis jetzt verblieben ist. Durch den Kgl. Erlass
vom !). Mai 1805 wurde die Gesellschaft des königlichen Schutzes versichert. Die
Gesellschaft besteht aus einer unbestimmten Anzahl Ehrenmitglieder und
korrespondierender Mitglieder sowie einer beschränkten Anzahl ordentlicher Mitglieder
(Offiziere und ihresgleichen aus der Marine). Jedes Jahr werden Berichterstatter
für die verschiedenen Zweige der Wissenschaft ausgewählt, die der Gesellschaft
einen Jahresbericht zu erstatten haben. Seit 1835 gibt die Gesellschaft die
»Tidskrift i sjöväsendet» (Zeitschrift für das Seewesen) heraus.

Die Pensionskasse der Flotte (für die ganze Marine gemeinsam) leitet ihren
Ursprung von der 1642 gegründeten sog. Admiralitätsarmenbüchse her, die
später zur Admiralitäts-Invalidenkasse umgebildet wurde; diese erhielt Anfang
der neunziger Jahre den Namen Pensionskasse der Flotte. Sie ist teils eine
private, teils eine staatliche Einrichtung, wird geleitet von »Bevollmächtigten»,
die von den Mitgliedern gewählt werden, und verwaltet von einer Königlichen
Direktion, die ihren Sitz in Karlskrona hat und aus einem Vorsitzenden, 3
Direktoren mit 2 Ersatzmännern, einem Oberkommissar und 7 Beamten besteht. Die
von der Kasse verwalteten Mittel bestehen aus dem Pensionsfonds und dem
Schenkungsfonds, ferner den Pensionsbeiträgen und Schenkungen der Mitglieder,
ausserordentlichen Staatszuschüssen, aus Zinsen, Strafgeldern u. a. Mitglieder
der Kasse sind die Offiziere, Unteroffiziere sowie ihnen Gleichgestellte der
Marine. In gewissen Fällen können Mannschaften aus der Staatskasse eine
Pension erhalten, welche durch die Pensionskasse der Flotte ausgezahlt wird, obwohl
die Mannschaften ihr nicht angehören.

Das Gefängniswesen.

Das schwedische Gefängniswesen ist in seiner jetzigen Form das
Resultat einer energischen und durchgreifenden Reformarbeit, die im Laufe
ungefähr eines halben Jahrhunderts vor sich gegangen ist.

Einen kräftigen Impuls zu dieser Reformarbeit gab der damalige
Kronprinz und spätere König Oscar I. mit seiner 1840 veröffentlichten Arbeit
>/Om straff och straffanstalter», worin das philadelpliische System
(Zellensystem) als das geeignetste zur Grundlegung für die
Gefangenenbehandlung im allgemeinen bezeichnet war. Nur bei hoffnungslosen
Rückfälligen und solchen Gefangenen, die »zu längerer Zeit als die, wofür
man die Einzelhaft noch ohne Schädigung der Gesundheit der
Gefangenen als anwendbar annehmen könne», verurteilt worden waren,

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