- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
356

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 4. Rechtsordnung - Gerichtsverfassung. Von Hj. Hammarskjöld

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

356

III. »TA ATS VERFASSUNG UND VERWALTUNG.

hausgericht aus drei ordentlichen Mitgliedern und ebenso vielen durch Wahl
erlesenen händels- und seefahrtskundigen Männern. In Handelssachen sollen an
gewissen Rathausgerichten ausser zwei gesetzeskundigen Mitgliedern zwei
handelskundige, durch Wahl erlesene Männer teilnehmen, jedoch nur wenn eine Partei
es wünscht; am Stockholmer Rathausgericht wird ausserdem bei der Behandlung
gewisser Patentsachen das Gericht durch drei von der Patentbehörde ersehene
Männer verstärkt. Die beiden letzten Bestimmungen sind jedoch nur in ganz
geringem Umfang zur Anwendung gekommen. Die Mitglieder besitzen immer
individuelles und gleiches Stimmrecht. Infolge der oben angeführten Bestimmungen
über die Ernennung und Besoldung werden sich natürlich die persönlichen
Fähigkeiten in den kleineren und grösseren Städten recht verschieden stellen.
Das Rathausgericht tritt mindestens ein Mal in jeder Woche zusammen.

In Pressesachen wird die Frage der Strafbarkeit der belangten Schrift
von einer sog. Jury entschieden, welche ain Rathausgericht gebildet wird
und aus neun Mitglieder besteht, von denen jede Partei und das Gericht
je ein Drittel bestimmt.

Ordentliche Gerichte zweiter Instanz sind die drei Hotgerichte,
Svea-Hofgerichte, Göta-Hofgericht und das Hofgericht für Schonen und
Blekinge; das erstgenannte wurde im Jahre 1614 von Gustav II. Adolf,
das zweite im Jahre 1634 von der Vormundschaftsregierung der Königin
Kristina und das dritte im Jahre 1820 eingerichtet. Die Hofgerichte
bestehen aus je einem Präsident und Hofgerichtsräten, welche auf zwei
bis sieben selbständig richtende Fünfmännerkammern verteilt sind;
jede Kammer kann mit vier Mitgliedern urteilsfähig sein. An die
Hofgerichte kann in allen Sachen ohne Rücksicht auf Beschaffenheit oder
Bedeutung von den Gerichten erster Instanz her appelliert werden. Sowohl in
Strafsachen wie in Zivilsachen bilden die Hofgerichte vollständige
Berufungsinstanzen, in denen Tatfragen geprüft und auch neue Beweise
vorgebracht werden können. Die Sachen werden teils von den Mitgliedern,
teils von besonderen Beamten vorgetragen.

Höchste Instanz ist von altersher der König, dessen richterliche
Gewalt nunmehr von einem Obersten Gericht (Högsta domstolen) ausgeübt
wird; dieses setzt sich aus 24 rechtskundigen Mitgliedern. Justizräten,
zusammen. Drei Justizräte und ein Mitglied de« Regierungsgerichts (siehe
unten) bilden zusammen den Gesetzrat des Königs, welcher die frühere
Aufgabe des Obersten Gerichts, Gesetzvorlagen zu begutachten,
übernommen hat. Von den übrigen Justizräten nehmen im allgemeinen höchstens 7
an der Entscheidung einer Sache teil. Um die Einheit der
Gesetzanwendung zu fördern, ist indessen bestimmt, dass, wenn die Ansicht der Mehrheit
innerhalb einer der Abteilungen des Gerichtes von einem früher vom
Obersten Gericht angenommenen Rechtsgrundsatz abweicht, die Sache der
Gesamtheit der Mitglieder des Obersten Gerichts (welche nicht im Gesetzrat
diensttun) unterstellt werden kann. (Vor dem Obersten Gericht können alle
Prozessachen von den Hofgerichten her weiter verfolgt werden (der
Staatsanwalt darf jedoch in der Regel keine Änderung in dem Urteil des
Hofgerichts suchen); wie die Hofgerichte ist, auch das Oberste Gericht eine

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Mon Dec 11 19:14:07 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/schwed13/1/0380.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free