- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
419

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius - Erziehungsanstalten für minderjährige Gesetzesübertreter. Von K. Blomquist

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ERZIEHUNGSANSTALTEN FÜR MINDERJÄHRIGE GESETZESÜBERTRETER. 419

und die Umgebung des Verbreehers sowie der Grad seiner Verstandesentwicklung
es als geboten erscheinen lassen, bestimmen, dass er, statt die verhängte Strafe
abzuleisten, einer staatlichen Erziehungsanstalt übergeben wird.»

Zur Ausführung eines derartigen Gerichtsbeschlusses (Gesetz vom 27. Juni
1902, in Kraft befindlich seit Anfang 1905) hat der Staat eine für 100
»Schüler» männlichen Geschlechts eingerichtete Erziehungsanstalt zu Bona, einer
Staatsdomäne in Östergötland, geschaffen. Diese Anstalt, die im Laufe der bisher
verflossenen acht Jahre ihrer Tätigkeit etwa 300 Jünglinge aus allen Teilen des
Reiches aufgenommen hat, ist als ein sog. Schulheim angeordnet. Das
Hauptgewicht wird auf die Erziehung zur Arbeitstüchtigkeit und auf Gewöhnung an
gute Sitten und »ein geregeltes Leben» gelegt. Die Schüler werden mit
Feldbestellung, Viehwartung, forstlichen Arbeiten und den gewöhnlichst vorkommenden
Handwerken beschäftigt.

Erziehungsanstalt Bona.

Theoretischer Unterricht wird in den Lehrgegenständen der Volksschule erteilt.

Die Dauer des Aufenthalts in der Anstalt wird in dem Gerichtsbeschluss nicht
bestimmt, sondern hängt von dem Betragen, das der Schüler zeigt, und von der
Arbeitstüchtigkeit, die er erworben hat, ab. Vor der endgiltigen Entlassung, die
spätestens bei vollendetem 20. Lebensjahr stattzufinden hat und nach
zweijährigem Aufenthalt in der Anstalt geschehen kann, erlaubt das Gesetz die
Uberweisung des Schülers in private Pflege und Aufsicht oder seine Unterbringung
in einem Dienst oder behufs beruflicher Ausbildung ausserhalb der Anstalt. Von
den bisher entlassenen etwa 200 Schülern haben ungefähr 75 % befriedigendes
Betragen gezeigt.

Zwecks Fürsorge für weibliche minderjährige Gesetzesübertreter der hier
fraglichen Kategorie hat der Staat ein Übereinkommen mit der Diakonissenanstalt in
Stockholm getroffen, die auf Viebäclc in Småland ein hierzu bestimmtes
Schutzheim errichtet hat.

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