- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 2. Höhere Schulen und gleichartige Unterrichtsanstalten - Höhere Schulen. Von A. Nordfelt - Kommunale Mittelschulen. Von A. Nordfelt

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KOMMUNALE MITTELSCHULEN.

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gendem Raum für die Spiele der Zöglinge und ihre Bewegung im Freien
zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen sind die Städte nunmehr auch
zum Bau und zur Unterhaltung der Schülgebäude sowie zur Beschaffung
einer Dienstwohnung für den Rektor oder Leistung einer
Mietsentschädigung verpflichtet. — Rücksichtlich der Zweckmässigkeit und in
ästhetischer Hinsicht entsprechen die schwedischen Schulgebäude sehr hoch
gestellten Forderungen. — In den Städten, wo staatliche gemischte
Schulen belegen sind, ist die Kommune ausserdem verpflichtet, ein Viertel
von den Anfangsgehältern des Lehrerpersonals zu bezahlen.

Für einige in jüngerer Zeit errichtete Schulgebäude haben die Kosten
(einschliesslich Mobiliar usw., nicht aber des Bauplatzwertes) betragen: Högre
latinläroverket1 in Stockholm 842 000 Kr, Högre realläroverket in Norrmalm in
Stockholm 783 000 Kr, Högre realläroverket in Gotenburg 542 000 Kr und Högre
realläroverket in Östermalm in Stockholm 1 372 000 Kr (ausschliesslich des
Mobiliars).

Bei seiner Aufnahme in eine höhere Sehlde entrichtet der Schüler eine
Einschreibgebühr von 10 Kr; unbemittelte Schüler und solche, die von einer
Schule zu einer anderen übergehen, sind jedoch von dieser Gebühr befreit. Für
jeden Termin bezahlt der Schüler ausserdem teils ein Schulgeld an die Schule,
von dem mittellose oder weniger bemittelte teilweise befreit werden können,
teils (von 1905 an) ein Schulgeld an die Staatskasse, von dem ganze oder
teilweise Befreiung gewährt werden kann. Ein Schüler, der von keiner Gebühr
befreit ist, entrichtet für das ganze Schuljahr insgesamt etwa 80 Kr in der
Realschule und etwa 100 Kr im Gymnasium. Die Einschreibgebühren und die
Schulgelder an die Schule werden zur Bestreitung der Kosten von Beleuchtung
und Heizung, zum Einkauf von Unterrichtsmaterial sowie zu Prämien verwendet;
ein gewisser Anteil fliesst dem Baufonds zu.

.Tedes Stift soll für die Bedürfnisse der innerhalb desselben belegenen höheren
Schulen eine Prämien- und Armenkasse besitzen, deren Jahreseinkünfte zwischen
den Schulen des Stifts nach der Anzahl ihrer Schüler usw. verteilt werden.
Diese Kasse wird von dem Domkapitel verwaltet. — Ausserdem bestehen an
verschiedenen Schulen bedeutende Stiftungsfonds, deren Ertrag hauptsächlich zu
Stipendien, Prämien oder Unterstützungen an Zöglinge verwendet wird.

Der Staatsbeitrag für die höheren Schulen betrug im Jahre 1911
insgesamt 5 877 106 Kr. entsprechend ungefähr 258 Kr für jeden Schüler.
Dazu kommen die obenerwähnten sehr beträchtlichen Kosten für die
Kommunen.

Kommunale Mittelschulen.

Seit lange haben Bestrebungen sich geltend gemacht, eine engere
Verbindung zwischen den höheren Schulen und den Volksschulen
herbeizuführen. als wie sie bereits besteht (vgl. oben). Ein Schritt in dieser
Richtung wurde durch die Errichtung sog. kommunaler Mittelschulen vom
Jahre 1910 an getan. Diese bauen sich auf der eigentlichen (vierjährigen)
Volksschule auf und bereiten ihre Zöglinge in vierjährigem Kursus zum

1 In Städten mit mehr als einer Vollanstalt werden Schulen nur mit Lateingymnasinm
högre latinläroverk und Schulen nur mit Realgymnasium högre realläroverk genannt.

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