Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 2. Höhere Schulen und gleichartige Unterrichtsanstalten - Höhere Mädchenschulen. Von O. Wibelius
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IV. DAS UNTER JUCHTS WESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.
Geschichte mit Staatsbürgerkunde, Erdkunde, Biologie, Physiologie, Physik mit
Astronomie, Chemie mit Geologie und Mathematik. Von diesen Fächern darf
die Schülerin nach eigener Wahl höchstens vier ausschliessen, wobei jedoch zu
beachten ist, dass alle Schülerinnen an dem Unterricht in Religion (ausgenommen
Schülerinnen nichtevangelischer Konfession), schwedischer Sprache und Literatur,
Psychologie und Logik, Physiologie sowie einer der fremden Sprachen teilzunehmen
haben. Die Übungsfächer in demselben Kursus, nämlich Zeichnen, Gesang und
Turnen, sind obligatorisch, doch darf Dispens von dem Turn- und dem
Gesangunterricht auf Grund ärztlichen Zeugnisses oder aus anderen triftigen Gründen
erteilt werden.
Die Unterrichtsfächer in dem Oberkursus des Seminars sind Pädagogik,
Religionswissenschaft, Schwedisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Literatur- und
Kunstgeschichte, Geschichte mit Staatsverfassungslehre, Erdkunde,
Gesundheitslehre mit Schulhygiene, Zoologie, Botanik, Chemie mit Mineralogie und
Geologie, Physik mit Astronomie und Mathematik. Von diesen Fächern muss in
den besonderen Studienkursus einer jeden Schülerin, ausser Pädagogik und
Gesundheitslehre mit Schulhygiene sowie einem frei gewählten Fach, eine aus
verwandten Fächern bestehende besonders festgestellte Fächergruppe eingehn.
Ausserdem hat jede Schülerin während des ersten Jahres in dem Oberkursus
an einem Übungskursus im Schwedischen, der sich auf schriftliche und
mündliche Darstellung erstreckt, teilzunehmen.
Wünscht eine Schülerin auf eine andere als die angegebene Weise ihren
Studienkursus zusammenzusetzen oder wegen besonderer Umstände noch ein
weiteres Fach hinzuzunehmen, so kann dies von dem Lehrerkollegium nach
Prüfung jedes Einzelfalles gestattet werden. Die Übungsfächer Zeichnen, Gesang
und Turnen sind im Oberkursus wahlfrei.
Die praktische Ausbildung der Schülerinnen für den Lehrerinnenberuf, die in
dem Unterkursus unter anderem dadurch vorbereitet wird, dass die Schülerinnen
einen Tag alle drei Wochen dem Unterricht in der mit dem Seminar
verbundenen Normalschule für Mädchen beiwohnen, wird in dem Oberkursus teils durch
einen theoretischen Unterricht in Pädagogik und in der Methodik der einzelnen
Fächer, teils durch einen praktischen Übungskursus fortgesetzt. Dieser
Übungskursus soll für jede Schülerin umfassen: Beiwohnen am Unterricht auf den
Unter- und Oberstufen der Normalschule, Übungslektionen in vier im
Stundenplan der Normalschule enthaltenen Unterrichtsfächern (von diesen vier
müssen mindestens zwei in den besonderen Studienkursus der Schülerin
eingehn, in den übrigen werden genügende Kenntnisse zur Versetzung in den
Oberkursus verlangt) sowie Verbessern und Besprechen der schriftlichen Arbeiten,
die zu den Fächern, welche der Übungsunterricht der Schülerin umfasst, gehören.
Zur Aufnahme ins Seminar sind die Kenntnisse erforderlich, die im
allgemeinen in einer achtklassigen höheren Mädchenschule vermittelt werden; die
Aufzunehmenden haben sich einer besonderen Prüfung zu unterziehen.
Mit den Schülerinnen, die den Oberkursus des Seminars vollständig
durchgemacht haben, wird ein Lehrerinnenexamen in Form nach einander
stattfindender Prüfungen durch den betreffenden Lehrer angestellt.
Der freiwillige Fortbildungskursus des Seminars umfasst die Betreibung von
Fachstudien in von der Schülerin selbst gewählten Fächern.
Der Unterricht im Seminar ist unentgeltlich.
Der Ausbildung wissenschaftlicher Lehrerinnen für die höheren
Mädchenschulen dienen auch private Seminare, zwei in Stockholm und je eines in
den Städten Gotenburg und Lund. Diese sämtlichen Seminare geniessen
Staatszuschuss. Laut Beschluss des Reichstags kann der Staatszuschuss an ein
derartiges privates Lehrerinnenseminar bis zu 2 500 Kr jährlich für jede
Studienabteilung betragen.
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