- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
459

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 3. Der höhere Unterricht. Von P. E. Lindström

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DIE STA ATSUNIVEKSITÄTEX.

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ten der beiden Universitäten je ein Observator. Ausserdem kann für jedes
Lehrfach eine unbestimmte Anzahl Privatdozenten (docenter) ernannt
werden. Der praktische Unterricht in fremden lebenden Sprachen wird
von ausländischen Sprachlehrern, Lektoren, besorgt. Für den Unterricht
in Turnen, Musik und Zeichnen sind sog. Exerzitienmeister angestellt.

Die Besetzung einer erledigten Professur kann entweder im Wege der
Bewerbung oder durch Berufung geschehen. Im ersteren Falle hat, nachdem die Stelle
ausgeschrieben worden und die Bewerber sich binnen einer bestimmten Zeit
angemeldet und auf vorgeschriebene Weise dokumentiert haben, die
betreffende Fakultät oder Sektion, nachdem Gutachten von mindestens drei besonders
gewählten Sachverständigen eingeholt worden sind, sich über die Kompetenz der
Bewerber und deren Fähigkeit im Verhältnis zu einander zu äussern, worauf das
grössere Konsistorium drei von ihnen in der Reihenfolge, in der sie nach Ansicht
des Konsistoriums in Frage zu kommen haben, in Vorschlag bringt. Gegen den
Vorschlag kann bei der Kgl. Regierung Berufung eingelegt werden. Nachdem
sich ferner der Kanzler in der Sache geäussert hat, wird die Ernennung von
der Kgl. Regierung vollzogen. — Findet sich dagegen Aussicht, für eine
erledigte Professur einen durch ausgezeichnete Fähigkeit bekannten Gelehrten zu
gewinnen, so kann die betreffende Fakultät oder Sektion, bevor die Stelle
ausgeschrieben wird, mit 2/s Stimmenmehrheit beschliessen, diesen zur Ernennung
vorzuschlagen (»Berufung»), Solchenfalls vereinfacht sich das Verfahren
wesentlich, indem der Vorschlag der Fakultät, begleitet von der Erklärung des
grösseren Konsistoriums, an den Kanzler eingesandt wird, der ihn mit einem eigenen
Gutachten an die Kgl. Regierung weitergibt. — Die gleichen Bestimmungen
gelten für die Besetzung von Laborators-, Prosektors- und Observatorsstellen.
Privatdozenten werden vom Kanzler auf Ansuchen oder auf Vorschlag des
Fachprofessors, nachdem die betreffende Fakultät oder Sektion sich darüber geäussert
hat, ernannt.

Die Gesamtzahl Lehrer an den Universitäten und am Karolinischen Institut
betrug im Frühling 1912 323, davon 145 Professoren, 26 Laboratoren,
Observatören, Lektoren usw. und 152 Privatdozenten. Von den 145 Professoren
gehörten 14 der theologischen Fakultät, 15 der juristischen, 50 der medizinischen,
38 der humanistischen Sektion und 28 der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Sektion der philosophischen Fakultät an. Von sämtlichen Professoren waren 67
an der Universität Uppsala, 55 an der Universität Lund und 23 am
Karolinischen Institut angestellt.

Das Gehalt beträgt für einen Professor 7 500 Kronen mit einer Alterszulage
von 600 Kronen nach 5-jähriger Dienstleistung; für die Laboratoren und den
Prosektor an der medizinischen Fakultät in Uppsala sowie für gewisse
Laboratoren am Karolinischen Institut 5 600 Kronen mit zwei Alterszulagen von je 500
Kronen nach bezw. 5- und 10-jähriger Dienstleistung; für die übrigen
Laboratoren in Uppsala und Lund und die Observatören 4 500 Kronen mit zwei
Alterszulagen von je 500 Kronen nach bezw. 5- und 10-jähriger Dienstleistung; für
die übrigen Laboratoren am Karolinischen Institut und den Prosektor daselbst
4 000 Kronen. Die Privatdozenten beziehen kein festes Gehalt, für sie ist aber
in den Etat eine Anzahl Privatdozentenstipendien von 2 500 und 2 000 Kronen
(28 + 5 in Uppsala, 23 + 5 in Lund) eingestellt, die von dem Kanzler an
dessen würdige Privatdozenten auf eine Zeit von drei Jahren, die jedoch
verlängert werden kann, verliehen werden. Die Universitätslektoren für moderne
Sprachen beziehen ein Gehalt von 3 000 Kronen jährlich.

Professoren sowie die übrigen fest angestellten Lehrer sind nach vollendetem
65. Lebensjahr pensionsberechtigt. Der Pensionsbetrag hängt von der Höhe

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