Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 8. Öffentliche Sammlungen und Institutionen für Wissenschaft und Kunst. Die periodische Presse - Sonstige bedeutende kulturelle Stiftungen. Von B. Lundstedt - Die Lars Hierta-Gedächtnisstiftung. Von G. Retzius
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IV. DAS UNTERRICIITSWESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.
Anzahl Stiftungen von grösserer Bedeutung mit auf, obwohl sie nicht
unmittelbar den hier behandelten zugezählt werden können. (Eine kurzgefasste
Übersicht über Stiftungen für andere Zwecke folgt am Schlüsse des Werkes.)
Der Lettersledtsclie Verein übt seine Tätigkeit auf Grund von Stiftungen J.
Letterstedts (1796—1862) aus. Sein Zweck ist, »die Gemeinschaft zwischen den
drei skandinavischen Reichen auf den Gebieten der Industrie, der Wissenschaft
und Kunst zu fördern und sowohl auf den Gewerbfleiss wie auf die
Entwicklung der Wissenschaft und Kunst in diesen Ländern anregend und unterstützend
einzuwirken». Die Tätigkeit des Vereins begann im Jahre 1878 imd besteht in
erster Linie in der Herausgabe einer gemeinsamen Zeitschrift für die
skandinavischen Länder (Nordisk tidskrift). Der Vermögensstand des Vereins belief
sich Ende 1912 auf etwa 926 670 Kr; ein Teil der Zinsen soll jährlich zum
Kapital geschlagen werden, bis dieses eine bestimmte Höhe erreicht hat.
Sämtliche Gelder werden von der Akademie der Wissenschaften verwaltet, welche
jährlich die disponiblen Zinsen zur Verfügung des Vereins stellt; dieser wiederum
weist auch die Beträge für seine Filialen in Norwegen und Dänemark an.
Der Längmansclie Verinäclitnisfonds. Der finnische Kaufmann E. J. Längmari
(1779—1863) teilte durch Testament sein Vermögen in der Weise, dass 59/ao
Schweden und 31,/90 Finnland zufielen. Die Schweden vermachte Summe wurde
in drei Teile geteilt, von denen »Litera A» zur Unterstützung Hilfsbedürftiger
und für andere gemeinnützige Zwecke, »Litera B» für Wissenschaft und Kunst
und »Litera C» zur Verbesserung des schwedischen Kurses verwendet werden
soll. Der letztgenannte Fonds darf jedoch nicht früher verwendet werden, als
bis er auf 100 Millionen Kronen angewachsen ist, und auch über die beiden
anderen sind Bestimmungen getroffen, die ihre Verwendung bisher verhindert
haben. Das Gesamtkapital (Schwedens Anteil) betrug Ende 1912 3’9 Millionen
Kronen. Verwaltet wird der Fonds vom Staatskontor.
Der Renströmsche Fonds. Der Grosskaufmann Sven Renström (1794—1869)
in Gotenburg vermachte dieser Stadt einen Fonds von l1/a Millionen Kronen,
wovon eine halbe Million sofort für gemeinnützige Zwecke verwendet, während
der Rest verzinst werden sollte. Jedesmal wenn die Zinsen auf eine halbe
Million Kronen angewachsen sind, sollen sie zum Besten der Gemeinde verwendet
werden; jedoch dürfen sie nicht unmittelbar zur Herabsetzung der
Gemeindesteuern dienen. Verschiedene öffentliche Einrichtungen von grossem Nutzen sind
bereits in Gotenburg mit Mitteln dieses Fonds gegründet worden; ausserdem
wurden für zahlreiche gemeinnützige Zwecke Zuschüsse gewährt. Die Abhebung der
Zinsen geschah bisher in den Jahren 1871, 1878, 1885, 1894, 1903 und 1912
und hat insgesamt einen Betrag von mehr als 3 140 000 Kr ergeben. Über
die Art der Verteilung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Die Lars Hierta-Gedächtnisstiftuug wurde 1877 in Stockholm von Frau
Wilhelmina Hierta zum Gedächtnis ihres verstorbenen Gatten, des
Reichstagsabgeordneten und Begründers der selbständigen und freisinnigen Tagespresse in
Schweden, Ijars Hierta (1801—72), errichtet. Zu ihren Arbeitszielen gehören:
Anregung und Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen, Entdeckungen und
Erfindungen, Eintreten für soziale Reformen, Anregung zur Betätigung in
gemeinnützigen Handfertigkeiten (Slöjd) und Gewerben, Sorge für den Unterricht
in diesen Gegenständen, überhaupt Wirken für alles, was zu einer gesunden
Erziehung des Volkes beitragen kann. Die Stiftung, deren Kapital sich zurzeit
auf etwa 800 000 Kr beläuft, verfügt jedes Jahr über einen Zinsbetrag von
ungefähr 34 000 Kr, wovon nach den Satzungen drei Viertel von der aus 5 bis
7 Mitgliedern bestehenden Verwaltung verteilt werden können. Die Verteilung
geschieht zweimal jährlich (im März und im November) an solche Personen
<Männer und Frauen), die im Sinne der Stiftung wirken können. Die
Verwaltung darf auch selbst die Initiative ergreifen; von Institutionen, die von der Ver-
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