- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
705

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Organisationswesen der Arbeiter und der Arbeitgeber. Von O. Järte und B. Nyström

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ORGANISATIONSWESEN DER ARBEITGEBER UND DER ARBEITER. 705

schaftlichen Vereinigung von der Parteipolitik ein, während die andere und
jüngere, die Zentralorganisation der Arbeiter Schwedens,
antiparlainen-tarischen, revolutionär-syndikalistischen Ideen huldigt. Infolge ihrer
geringen Mitgliederzahl hat keine von diesen einen grösseren Einfluss
ausüben können.

Organisationswesen der Arbeitgeber. Nachdem die durch Bildung der
Landesorganisation im Jahre 1898 zentralisierte Gewerkschaftsbewegung
durch den sog. politischen Generalstreik 1902 ihren Umfang und ihre
Stärke gezeigt hatte, drang bei den schwedischen Industriellen endlich
die aus den Erfahrungen bei den Arbeitskämpfen des vorhergehenden
Dezenniums gewonnene Erkenntnis von der geringen Kampffähigkeit der
bisherigen Unternehmerorganisationen durch. Aus den alten, mehr an
Kameraden- und Diskussionsklubs erinnernden Vereinen Gewerbetreibender,
die die Aufgabe hatten, nach bestem Vermögen die Berufsinteressen nach
allen Bichtungen zu wahren, entwickelten sich nun rasch
Spezialorganisationen für verschiedene Zwecke, darunter Arbeit gebervereine im
eigentlichen Sinne, die ein Gegengewicht gegen die Organisationen der Arbeiter
bilden und für die Regelung der Arbeitsverhältnisse im Interesse der
Unternehmer wirken sollten. Diese neuen Organisationen waren nicht wie
die alten nur auf das Berufsinteresse und das Bewusstsein der
Kollegialität, gegründet, sondern diese ideelle Grundlage wurde hier durch eine sehr
reelle ergänzt. Die Mitglieder müssen nämlich in der Regel bei ihrem
Eintritt einen auf einen beträchtlichen Geldbetrag lautende Garantierevers
ausstellen, welchen der Verein, falls der Reversaussteller den Beschlüssen
des Vereins nicht Folge leistet oder sich auf andere Weise als
unsolidarisch erweist, ganz oder teilweise zur Bezahlung zu kündigen berechtigt
ist.

Der grösste und bedeutendste der Arbeitgeberverbände, die ihren Ursprung
aus dem »Organisationsjahre» 1902 herleiten, ist der Schwedische
Arbeitgeberverein. Derselbe war von Anfang an als ein Zusammenschluss der
Grossindustrie gegründet, deren wichtigste Zweige durch besondere Berufsverbände, wie
der Eisenwerksverband, der Textilindustrieverband, der
Sägewerksverband, der Ilolzmasseverband usw., im Vereine vertreten sind. Der Verein
hat eine kräftige Entwicklung gehabt, denn während er am Schlüsse des Jahres
1903 nur 101 Arbeitgeber mit 28 924 Arbeitern umfasste, waren die
entsprechenden Zahlen im Jahre 1913 1 209 bezw. 160 241.

Der Verein war bei seinem ersten Auftreten eine reine
Verteidigungsorganisation, deren Prinzip die Streikversicherung war. Mit dem Wachsen des Vereins
an Mitgliederzahl und Kapitalkraft begann indessen eine neue Phase in seiner
Einwirkung auf den Arbeitsmarkt einzutreten, indem sich der Verein immer
ziel-bewusster einer positiven Arbeit widmete, um bei Regelung der
Arbeitsverhältnisse durch Tarifverträge die Arbeitgeberinteressen zu wahren. Diese
Veränderung wird durch die im Jahre 1905 erfolgte Einführung des vielberufenen
»§ 23» in die Satzungen gekennzeichnet, durch welchen dem Verein eine
effektive Kontrolle über die gesamte Vertragspolitik der Mitglieder gesichert und
diese Politik gleichzeitig bezüglich der Fragen betreffend das Recht des
Arbeitgebers, allein die Arbeit zu leiten und über die Zusammensetzung der
Arbeiter-46—130177. Schweden. /.

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