Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Eigenheimbewegung. Von A. Molin
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V. SOZIALE BEWEGUNGEN.
Überlassung- geeigneter Liegenschaften in den Staatswäldern des Läns
Norrbotten zu sog. Waldkötnerstellen beschloss. 1904 folgte eine Anzahl
Modifikationen zwecks Verbesserung- der Lage der "VValdkötner, und 1909
nahm der Reichstag eine durchgreifende Umgestaltung dieses Zweiges
der staatlichen Eigenheimtätigkeit vor. Die Überlassungen wurden auf
die sämtlichen sechs nördlichen Läne ausgedehnt, und die Begründer
von Eigenheimen erhielten für Bauzwecke grössere Unterstützungen
vom Staate als früher und mancherlei günstigere
Überlassungsbedingungen. Doch ist das Ergebnis dieser Massnahmen quantitativ wie
qualitativ sehr bescheiden; die Zahl der Überlassungen beläuft sich auf
1 204, davon 338 nach den Bestimmungen von 1909. 1913 wurde
denn auch im Reichstag eine Regierungsvorlage betreffend weitere
Abänderungen in den Bestimmungen und Erleichterungen für die Ansiedler
eingebracht.
Unterdes war der Gedanke, die Bildung von Eigenheimen durch
Gewährung billiger Staatsdarlehen an die Ansiedler wirksamer zu fördern,
zur Reife gekommen.
1899 wurden im Reichstage Anträge auf Gewährung von
Staatsdarlehen an Begründer von Eigenheimen eingebracht, die zu einem
Schreiben an die Regierung mit dem Ersuchen um Ermittelungen in der Frage
führten. In demselben Jahre wurde hierfür eine Kommission eingesetzt,
und im Jahre 1904 brachte die Regierung im Reichstag eine bezügliche
Vorlage unter Zugrundelegung der Vorschläge der Kommission ein. Die
Vorlage wurde in ihren Hauptzügen angenommen, und der Reichstag
beschloss die Anweisung von 10 Millionen Kronen zur Gewährung von
Eigenheinidarlehen durch die Regierung von 1905 ab.
Nach den für das Leihgeschäft getroffenen Bestimmungen sollen die Darlehen
nicht unmittelbar an die Begründer der Eigenheime, sondern durch sog.
Darlehns-vermittler ausgezahlt werden. Die Darlehnsvermittlung wird teils von den
Landwirtschaftskammern des Reiches, teils durch ganz private Institutionen,
Eigenheimgesellschaften und Eigenheimvereine, besorgt; diese letzteren müssen so
organisiert und geleitet sein, dass sie dem Staate die Erreichung des mit der
Staatsunterstützung verbundenen Zwecks genügend gewährleisten. Das formell
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Plan des Wirtschaftsgebäudes auf einer landwirtschaftlichen Stelle in Mittelschweden.
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