- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 4. Sonstige soziale Bewegungen - Kinderfürsorge. Von M. Blumenthal

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V. SOZIALE BEWEGUNG EN.

tigkeit eine andere Pflege nötig haben als die, welche ihnen Einzelpersonen,
Elternhaus oder Schule angedeihen lassen können, endlich sittlich verwahrloste
Kinder, die einer Pflege in geeigneten Anstalten bedürfen.

Wie man sieht, umfasst die Kinderfürsorge sowohl vollkommen gesunde
Kinder als auch solche, die mit körperlicher, geistiger oder sittlicher Krankheit
behaftet sind.

Die Ausübung der Kinderfürsorge geschieht durch Institutionen mit öffentlichem
Auftrag und Unterstützung von Staat und Gemeinde, durch Vereine, die sich
pekuniär ganz oder teilweise auf Privatmittel stützen, imd endlich durch
Privatpersonen, die in menschenfreundlicher Absicht oder aus andern Gründen ihre
Arbeitskraft der Kinderfürsorge widmen.

TT"

Waisenhaus, Stockhohn.

Es dürfte ohne weiteres klar sein, dass die Stadt Stockholm und ihr
nächster Umkreis sowohl die typischsten als auch die zahlreichsten Erscheinungen auf
dem Gebiete der Fürsorge — Institutionen, Vereine und Private — aufzuweisen
hat; doch auch in anderen Gegenden des Landes finden sich wertvolle
Vertreter dieser sozial so bedeutungsvollen Tätigkeit für die drei Altersstufen des
heranwachsenden Geschlechts: Säuglinge, Kinder und Jugendliche.

Wir können hier auch nicht annähernd alle die Stiftungen usw. aufzählen,
die im Dienste der Kinderfürsorge stehen; mit einigen Worten sei jedoch des
Allgemeinen Waisenhauses in Stockholm gedacht, teils weil diese Anstalt alte
Ahnen hat, teils auch weil sie ihre Aufgabe in eigenartiger und ausgezeichneter
Weise erfüllt.

Das Allgemeine Findelhaus hat den Zweck, schutzlose Kinder zur Pflege und
Erziehung aufzunehmen und soweit möglich ausserhalb des Findelhauses, am
liebsten auf dem Lande, zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen.
Es werden Kinder bis zum Alter von 6 Jahren aufgenommen, also auch
Neugeborene, und zwar gegen eine Aufnahmegebühr von in der Regel 600 Kronen.

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