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Aufgaben, die die Stände repräsentieren, hätte geben sollen. Diese
Aufgaben treten unabhängig vom Besitz und dessen Verteilung auf
und existieren unabhängig von diesen. Dagegen ist ohne weiteres
klar, daß mit der Entstehung getrennter Stände ungleicher
Eigentunisbesitz folgen mußte. Und ist dieser einmal da. so bewirkt
er, daß die Individuen sich in die genannten Aufgaben
verschieder. verteilen, daß der Reiche Krieger und Staatsmann, der Arme
Leibeigner und Bauer ist. Hieraus folgt dann wieder, daß das
ursprüngliche Verhältnis sich umdreht. Zuletzt fällt dies mit der
Verwandlung der Stände in Klassen zusammen. Nun macht das
Eigentum den Klassenunterschied, ebenso wie der Stand
ursprünglich die Eigentumsverteilung bestimmt hat. Die beiden
Erscheinungen sind während des historischen Verlaufes
abwechselnd Ursache und Wirkung. Auf diese Weise versöhnen sich
die streitenden Ansichten miteinander.
Bereitwillig sei jedoch eingeräumt, daß es noch lange dauern
dürfte, bis die Forschung in dieser für alle Gesellschaftslehre so
wichtigen Frage, besonders wenn man zu den Einzelheiten kommt,
ihr letztes Wort gesagt hat. Hier mögen nur noch einige
allgemeine Gesichtspunkte betreffs der Geschichte des Standeswesens
Platz finden.
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