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5o —
erwähnt sein, daß der Höhepunkt unter zwei Königinnen, Kristina
(1632—1654) und Ulrika Eleonora (1718—1720), erreicht wurde,
die diese Würde vorzugsweise mit verschwenderischer Hand
ausgeteilt haben. Aus dieser Übersieht geht aber ferner hervor, daß
das Adeln im 19. Jahrhundert immer mehr aufgehört hat und
jetzt in Schweden als eine nicht mehr vorkommende Form der
Auszeichnung’ betrachtet werden kann. Sie hat auch, wie oben
angeführt, juristisch ihren ursprünglichen Charakter verloren. Alles
dies infolge der Auflösung des Standeswesens und der
Demokratisierung der Gesellschaft. Der Adel und das Adeln sind in
Schweden eine aussterbende Institution.
Lebende und erloschene Geschle2hter. Wie scharf die
Grenzlinie zwischen Leben und Tod auch zu sein scheint, ist es
doch nicht immer leicht, beides statistisch zu konstatieren.
Besonders gilt dies von einem Kollektivindividuum, wie es das
Geschlecht vom Gesichtspunkte des Blutsbandes ist. Oft ist der
Abgang mehrerer Personen zu bezeugen; und für ein Geschlecht
gibt es mehr als eine Art des Aussterbens. Die allgemeine und
wohl überall angenommene Regel, ein Geschlecht erlösche mit
dem Abgange des letzten männlichen Mitgliedes — eine Regel,
die eine Folge des obengegebenen Begriffes Gesclilecht ist —
kann demnach mehrere Formulierungen erhalten. Denn der
Abgang’ der Individuen kann auf mehr als eine Art und Weise
erfolgen: durch physischen Tod, sozialen Tod infolge Abzugs oder
anderswie, und endlich durch Nichtvorhandensein. Besonders die
letzte Art macht dem Genealogen Kopfzerbrechen. Tatsache ist,
daß manche adlige Geschlechter im Stillen aussterben, ohne daß
man weiß wo oder wann. Wie soll in diesem Fall das offizielle
Todesattest ausgefertigt werden ? Das schwedische Ritterhaus
befolgt seit dem Reichstage 1859—1S60 die Regel, daß ein
Geschlecht als erloschen betrachtet wird, wenn neunzig Jahre seit
der Geburt des letzten bekannten männlichen Sprößlings
verflossen sind. Es ist aber klar, daß mit dieser Regel manche
Geschlechter noch immer als lebend aufgeführt werden können, die
jedoch tot sind. Andererseits ist es auch möglich, daß das Nicht
Vorhandensein durch augenblicklichen Abzug oder anderswie vertir-
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