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hat zwar der Königin angebothen solche atmpter ait
andren durch die réduction zur Krone gekommenen und von
besser qualitet sich befindenden giitern zu vertauschen; die
Königin aber will den Hass von der Réduction nicht auf
sich laden* und begehret dass Verschriebene zu behalten.
Der Eventual Huldigungs eidt ist zwar verschrieben«
dass bem. Leibgedings Einwohner ihre ablqgen sollen,
aber man sagt ante existentem casum se y es hier im Reiche
nicht manierlich. Der intraden Register befindet sich
richtig nach der Cammer wardirung aussgerechnet Für der
Morgengabe hat die Königin Pfandgüter in Osterbothen,
so die rente validiren. Under dessen Zahlet der Ober
Marschalck solche derselben anitzo auss des Hofstad fundo,
auss welchem er auch ihren Hofståt sampt kleider und
handgelt bezahlet, weil die Königin solches selbst
eiogewil-liget, und geniesset Sie ihr zugelegtes richtig; die
braut-schätz gelder hat der König ihr neulich verehret, und hat
Sie dass Capital in hiesiger Banco gesetzet, so dass Sie die
Zinsse richtig habet, und alss ein Königliches gescheock
al-sobald geniesset, auch zu ihren eigen gefallen hehelt oder
anwendet Für die wiederlags gelder hat. Sie zwar die
Verschreibung, und mangelt die hypothec daran. Dass
Augment ist tn den Kupferrenten verschrieben, und wird
da anch die pfand einfurung nöthig seijn.
Also sehen Ew. Königl. Maij:tt, dass keine grosse
an-Heftigkeit in den verschriebenen Leibgedings intraden sich
befinden» Darmit aber die Königin uf allen
unvenantbe»-den fall solcher Verschreibungen oder hypothecen desto
sicheren seyn kan, glaube ich der König werda uf diessein
Reichstage den Stenden notice darvon geben, und ihr in
darzu begehren, und also in vim legis introdneiren oder
signiren Jassen, lind dass ist, so lange die alte form von
Regierung noch dauret’, guts, weil dass fteiçh bereit mil a
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