- Project Runeberg -  Arkiv till upplysning om svenska krigens och krigsinrättningarnes historia / Andra bandet /
414

[MARC] With: Julius Mankell
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— 414 —

Mosel passiret und dieser Orten annahen wolle; welches dann
zeit-hero alsofern geschehen, dass selbige Armee bei Kreuznach
ankommen, über die »Naw» (Nahe) schon gesetzet, und es sich also
ansehen lasset, als ob gedachter Ort mit jller Gewalt belagert werden
möchte. Ob nun zwar diesem Volk, es tentire gleich was es will,
vermittelst göttlicher Hilfe hoffentlich wohl zu steuern sein \vird,
dieweil ich jedoch nach Inhalt meines Neulichsten damalen schon
gemuthmasset und anjetzo glaubwürdig verlautet, dass Pappenheim
Vorhabens sein solle, sich mit ihnen zu conjungiren, mich allhier
mit Macht anzufallen und, wo ihm möglich, die Brücken zu
benehmen, solche Conjunction auch zeitlich zu tentiren, meines gnädigsten
Königs und Herrn, Gottlob, glücklicher Success in Baiern, dem
Feind desto mehr Ursache geben möchte; nun aber dies ein Werk,
woran nicht nur dem ganzen gemeinen Wesen, sondern auch E. F.
G. in particulari sehr hoch gelegen wäre, so seien E. F. G.
unterdienstlich geboten, darauf ein fleissig wachendes Auge zu haben,
und im Fall der Pappenheim sich obgedachtermassen hieher
wenden wollte, in Erwähnung allerhöchst gemeldter meines gnädigsten
Königs und Herrn hiebevor in hunc eventum gegebenen Ordonnanz,
sich alsobald zu bequemen, dass Sie mit Ihrer Armee gegen Hanau
und Frankfurt nachsetzen, daselbst sich wo von Nöthen der Brücken
bedienen, und so eilig als möglich zu uns stossen mögen, worauf
dann, was nach Ereignung der Umstände weiter zu thun sei,
ins-gesammt resolvirt werden könnte. Wofern aber mehrgedachter
Pappenheim sich nicht hierüber begeben, sondern nur sein
bisheriges Grassiren in dem Nieder-Sächsischen Kreise continuiren wollte,
so lass ich es bei obangezogeoem meinem nähern Schreiben auch
noch bewenden, dass nämlich E. F. G. vermittelst der Conjunction
mit Herrn Herzog Georgen zu Lüneburg F. G. und dem
Feldmarschall Tott (welchem ich dieser Sachen halber zugleich auch
zugeschrieben habe) ihm meines Bedünkens dasselbe wohl verwehren,
oder auch auf den ärgsten Fall Dero besten Städte und Orte sammt
dem Volk salviren und die verhoffentlich bald kommende
vortheil-hafte .Occasion erwarten könnten. Welches alles E. F. G. ich der
Sachen hoher Nothdurft nach abermalen unterdienstlich anfügen und
dieselbe damit Gottes schutzbarer Obhand zu allem Wohlergehen
treuligst empfehlen sollen. Datum Mainz den 12 April 1632.

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