- Project Runeberg -  Arkiv till upplysning om svenska krigens och krigsinrättningarnes historia / Tredje bandet /
343

[MARC] With: Julius Mankell
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— SI 343 —

Reuter aufs Füglichste darein logieren und die Anstellung thun,
damit Officiere und Reuter aus denselben monatlich ein Quart ihres
Soldes oder den Werth dafür, und darüber noch 3 Scheffel Haber
und 4 Bund Stroh haben und bekommen mögen, den Bürgern und
Landmann keine Beköstigung abdringen, sondern da sie Essen und
Trinken bekommen würden, ihnen an ihrem deputirten Quart
abziehen lassen wollen. Und nachdem ihm, Herrn Obristen, auf seine
vier Compagnien eine volle Quarte, nämlich ein Tausend neun
Hundert ein und sechszig Reichthaler oder der Werth hiervon in dem
Preise, wie es in den nächst gelegenen Städten gehet, geliefert wird,
soll er zusehen, dass er auch ein mehrers nicht nehme, noch durch
gebrauchten Unterschleif den Landmann gravire. Ueber das, das
Regiment von dem Ueberschuss ergänze und gegen den 1 Mai nächst
künftig completire, anders das einige, was er über die effective jetzt
befundene Rolle empfangen, ihm in der Königl. Kammer decourtirt
werden solle, deswegen allerseits gute Rechnung zu halten.

Und werden demnach die Fürstl. Mecklenburgischen Haupt- und
Amtleute, Bürgermeister in Städten und wer in obspecificirten
Quartieren zu disponiren hat, die ohnfehlbare Anstellung thun, damit
ob-besagtem Obristen auf sein Regiment jetzt ernannter Unterhalt und
1,961 R:th ohnweigerlich abgefolgt, und monatlich bis zur
anderwärts Königlichen Disposition geliefert, und also Reuter und Officiere
beschriebener Massen accommodirt werden, damit die werthe Justiz,
welche dann ihm, Obristen, hiermit ernstlich anbefohlen wird,
gehalten, und alle Disordre verhütet werden möge. Damit aber
obbe-sagte Summa desto richtiger ausgebracht, und die Anlag auf Edel
und Unedel darnach gemacht werde, können sich die Ein- und
Untersassen besagter Quartiere an den Königl. Herrn General-Major
Dodo von In und Kniphausen nach Neu-Brandenburg verfügen und
ihm und dem Herrn Obristen eine richtige Disposition machen,
damit keiner von dem Andern über Gebühr gravirt werde und sich
diesfalls endlich vergleichen.

Datum Demmin den *) Februari 1631.

•) Den 17:de eller 18:de.

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