Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Sidor ...
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
— SI 344 —
JVi 1051.
Commission vor Herrn General Baniern wegen
Aus-theilung der Winterquartiere *).
Wir Gustaf Adolph entbieten den wohlgebornen Unsern und
Unserer Reiche Ralh, General über die Infanterie etc., audi edlen
und festen respective fürstlichen Mecklenburgischen Commissarien,
Unsern besonders lieben und getreuen Fritz von Ilefeld und Balzer von
Jasmund Unsere Gnade und dabei zu vernehmen: demnach Wir
durch göttliche Schickung und Gnade Unsere christliche Intention so
weit gebracht, dass Wir nicht allein das Herzogthum Pommern aus
der unbilligen Gewalt ihrer Bedränger gerissen, sondern auch einen
guten Theil des Herzogthums Mecklenburg ihren alten von Gott und
der Natur vorgesetzten, aber unbillig entsetzten Erbherren wieder
zugebracht haben, dahero nicht zweifeln, die Stände der
recuperir-ten Orter solche Gnade gegen Gott in Demuth erkennen, und
beineben gegen Uns und Unsere Soldatesca sich dankbar finden lassen
werden, und nachdemmahl an deren’ Conservation consequentlich ihr
der Unterthanen Heil und Wohlfahrt gelegen, die Nothdurft auch an
ihr selbsten erfordert, dass der bei dieser unstätigen Winterzeit
tra-vallirte Soldat seine Ruhe haben, in die Winterquartiere gebracht,
und allda nothwendig unterhalten werden, und also seiner
ausgestandenen Mühe und Arbeit Ergötzlichkeit finden möge; versehen Wir
Uns demnach, besagte Unterthanen werden sich gutwillig hierzu
verstehen, und die einquartierte Soldatesca unterhalten. Damit aber alles
mit besserer Richtigkeit und weniger ihrer Beschwerde zugehen
möchte, haben Wir die Nothwendigkeit befunden, mit ihrem Rath
und Gutachten eine gewisse Ordnung und Disposition machen zu
lassen, damit also der So’ldat præcise was er zu fordern, und die
Unterthanen was sie zu geben haben, wissen, und keiner über die
Gebühr belegt werden möchte, und als Wir hierauf eine ordentliche
Vertheilung der Soldateska in die Amter Stavenhagen, lvenack,
Neu-Kalden, Dargun etc. gemacht, haben Wir Euch gnädigste
Commission auftragen wollen, mit den Fürstiich Meckleburgischen
Haupt-und Amtleuten, Bürgermeistern in Städten, auch denen von der
Ritterschaft und Adel, unter besagten Amtern und Territoriis belegen,
wegen des Unterhalts der einquartierten Truppen Reuter und Knechte
verhandeln, massen Wir solches hiermit thun und befehlen, dass
’) Tyska Registr. fol. 102.
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>