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MÅNTYHARJU.
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lassen sein wolle. Denn so wie er obrigkeitlich wäre
eingesetzt worden, also wolle Er auch obrigkeitlich abgesetzt
werden, welches seiner Erklärung nach wenigstens nicht
eher würde geschehen können, bis die hohen Cronen
deswegen correspondirt und unter sich eine Richtigkeit der Grenze
wegen getroffen, wie er sich denn auch ferner den Yortheil
reservire, so der zwischen beiden Reichen geschlossene
Frie-denstractat enthielte, neinlich so lange bis der Termin
verflossen sei seine Ihm gesetzlich zugefallene Pfarre und
Unterhalt zu besitzen.
Weil nun, wie die Gouv:ts Canzelei ferner vorgestellt,
in dem 7:ten Articul des Aboischen Friedens Tractafs die
Grenze zwischen Russland und Schweden dergestalt
deter-minirt worden, das dieselbe in ihrem Lauf von daher an,
wo der Kymene und Keltis Strom die Tavasthusische Grenze
berühret, die zwischen Tavasthus und der Kymenegordschen
Provinz befindlichen ordinaire Grenze folgt bis an den
Ort, wo die Tawasthusische Grenze mit der Savolaxischen an
die von Kymenegord zusammenstösst, allwo eben das
Män-tyharju8che Kirchspiel befindlich und unter drei
Schlossläh-nen, nemlich Tawastehus, Sawolax och Kymenegord
vertheilt sein, deren Grenzen daselbst zusammanstossen;
welchem zu Folge ein Theil vom besagtem Mäntyharjuschen
Kirchspiel nebst der Kirche und dem Pastorat auf dieser
Seite verblieben, wie aus einer von dem Hr
General-Lieutenant v. Campenhausen auf der Kymenegordschen
Statthalter Canzelei Donoschenie vom 24 Octob. 1743 ertheilten
Antwort ebenfalls zu Tage liege, so meint die Wiburgsche
Gouv:ts Canzelei, dass um allen Irrungen und Confusionen
vorzukommen, die diesseitige Gemeine mit der Kirche und
dem Pastorat, gleich allen andern dem Friedrichen
Con-sistorio subordinirt und sowohl der Gottesdienst als die in
diesem Reiche anbefohlene Fest- und Feiertage, so wie es
in den andern Kirchen der Kymenegordschen Provinz
geschieht, beobachtet und gehalten werden müsse, ohne auf
die künftige Grenz-Regulirung zu warten, und bittet
oban-geregte Gouv:ts Canzelei sowohl darüber als auch, ob dieser
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