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zu lernen, die Studien derselben so zu leiten, dass die
hervorstechenden Talente jedes Subjects am besten benutzt
und die tiefer liegenden hervorgelockt werden.
§ 10.
Am Qeburtstage Unsers Allerdurchlauchtigsten
Kaisers, des Wohlthäters der Jugend, des Beförderers der
Moralität, wird eine grosse silberne Medaille demjenigen,
der sich im Laufe des Jahres durch seine Moralität am
meisten hervorgethan hat, öffentlich und feierlich durch den
Director ertheilt. Zur Erhaltung dieser Prämien gohören
■2/s der Stimmen der Oberlehrer und Lohrer und a/s der
Stimmen aller Gymnasiasten. Die Stimmenzahl wird bei
der Feierlichkeit verlesen.
§ n.’
Die Eltern oder Vormünder der Gymnasiasten sind
verpflichtet den Empfang der Censurzettel und sonstigen
Nachrichten, welche das Gymnasium ihnen von ihren
Kindern ortheilt, zu bescheinigen, damit das Gymnasium
erfahre, ob ihnen diese Notizen von den Gymnasiasten
wirklich eingehändigt Morden sind, oder nicht.
§ 12.
Das Detail der Censuren und alles dessen, was zur
Erhaltung der Ordnung und zum Besten der Schulen in
allen Zweigen ihrer Direction nach den allerhöchsten
Statuten erforderlich ist, wird der Universität überlassen,
welche die nöthigen Vorschriften ertheilen und sie nach
Erforderniss der Umstände modificiren wird.
Von den oekonomischen Verhältnissen.
§ 13.
Für jedes Gymnasium, welches unter der Aufsicht
der Dorpatschen Universität steht, wird ein jährliches
Einkommen von 6,250 Rbl. angewiesen, dessen Verwendung
auf folgende Art bestimmt wird:
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