Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Comité International des Bibliothèques. 3:e session. Stockholm 20—21.8. 1930. Actes - XVI. Mitteilung betreffend den Plan einer allslavischen Gesamtbibliographie und deren Voraussetzung. Von Dr. Zd. Tobolka
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Vorkehrungen getroffen werden, dass in Bautzen die Literatur der Lausitzer Serben
gesammelt wird.
2. Dass zu den bibliographischen Verzeichnissen der Pflichtexemplare in
Russland, der Ukraine, Weissrussland, Polen, Bulgarien und der Cechoslovakei sich auch
noch die Jugoslaviens und der Lausitzer Serben beigesellen.
3. Dass alle Institute die Verzeichnisse der Pflichtexemplare in äusserlich
einheitlicher Form und nach einheitlichen Katalogisationsgrundsätzen herausgeben.
Die cechoslovakische Gesellschaft für Buchwissenschaft forderte deshalb:
1. Von der cechoslovakischen Regierung die Verwirklichung des Gesetzes über
die Pflichtexemplare in der Fassung, wie sie bei der interministeriellen Beratung am
8. November 1929 angenommen wurde.
2. Von der jugoslavischen Regierung, dass sie sobald als möglich Verzeichnisse
der Pflichtexemplare, die in die Belgrader, Agramer und Laibacher Bibliotheken
kommen, herausgeben möchte. Desgleichen forderte sie die Matice Srbskå auf,
Verzeichnisse über das Lausitzisch-serbische Schrifttum zu führen.
3. Die Gesellschaft forderte, dass die Institute, die mit der Herausgabe der
Verzeichnisse von Pflichtexemplaren in den einzelnen Staaten betraut sind oder betraut
werden sollen, solche auf Zetteln vom internationalen Format und nach den heutigen
Regeln der Bibliographie verfertigen sollten und dass sie die für das Ordnungswort
bestimmte Stelle im Verzeichnis freilassen sollten. Ferner sollten diese Verzeichnisse in
der nötigen Anzahl auf dem Austauschwege den staatlichen wissenschaftlichen
Bibliotheken in den wichtigsten slavischen Städten (Prag, Brunn, Pressburg (Bratislava),
Krakau, Lemberg, Warschau, Leningrad, Moskau, Minsk, Charkow, Kiew, Belgrad,
Agram (Zagreb), Laibach (Lublana), Sofia und der Bibliothek der Matice srbskå in
Bautzen) versandt werden.
Die Gesellschaft verlangte
4. dass die staatlichen wissenschaftlichen Bibliotheken in den eben genannten
Orten diese Zettel mit Ordnungsworten nach ihren Katalogisationsregeln ergänzen
und sie alphabetisch und sachlich in die einzelnen Verzeichnisse der slavischen
Bibliographie einreihen sollten.
Die csl. Gesellschaft für Buchwissenschaft ist überzeugt, dass die Durchführung
dieser Vorschläge die Verwirklichung der slavischen Gesamtbibliographie und so
die Grundlage des gegenseitigen Kennenlernens und der wissenschaftlichen
Zusammenarbeit der Slaven bedeutet.»
Unter dem Einfluss dieser Kundgebung begann die polnische Regierung darüber
zu verhandeln, wie man die Forderung der cechoslovakischen Gesellschaft für
Buchwissenschaft am besten erfüllen könnte. Das slavische Institut in Prag äusserte die
grundsätzliche Bereitwilligkeit, moralisch und finanziell die Herausgabe einer slavischen
Bibliographie zu unterstützen. Die cechoslovakische Regierung bereitete eine Vorlage
des Pressgesetzes vor, in dem die Frage der Pflichtexemplare vom wissenschaftlichen
Standpunkt aus in zufriedenstellender Weise gelöst ist. Wie sie sehen, schreitet das
Streben nach einer allslavischen Gesamtbibliographie stufenweise ihrer Verwirklichung
entgegen. Ich hoffe, dass ich auf unsere nächste Zusammenkunft mit der Mitteilung
werde kommen können, wie weit wir unseren Plan zur Verwirklichung gebracht haben.
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