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286 1570. 15. Dec. Nr. 15.
i. Das sie beiderseits von wegen ihrer gnedigsten koninge
und hem angenommen und bewilligt, das zu eines jeden theils
heimbkunft alle gefangne, der Kon. W. zu Dennemarck zuge
horig, die in der Kon. W. zu Polen oder derselben undertha
nen und verwandten gewaldt und handen seindt, keinen aus
geschlossen, in gleichem alle gefangne, der Kon. W. zu Polen
zugehorig, die in der Kon. Mat. zu Dennemarcken und dersel
ben underthanen und verwandten gewaldt und handen seindt,
keinen ausgeschlossen, onn x ranzaun, åtzunggeldt oder ander
entgeldtnuss auf gewohnliche aidtliche urpheide frey, ledig und
loss sollen gegeben werden, ihres gefallens und gelegenheit nach
sich in ihre gewårsam zu begeben.
2. So haben wir auch an unsern freundtlichen lieben
oheim und gnedigen hern, herzog Adolfen zu Holstein, mit
fleiss geschrieben und gebelten, das S. L. und F. G. den ge
fangnen Polnischen edelman 2, der Romischen Kay. Mat. zu eh
ren, friedtlichem wesen zu gutte auch uns zu freundtlichen und
gnedigen wolgéfallen, loss geben, und was Ihre F. G. sich wi
der die Kon. W. zu Polen oder derselben underthanen beschwe
ret — wofern das gereits nicht geschehen — forderlich zu
schreiben und auch auf hernach bemelte verordnung und
zusamenschickung denselben gebrechen, in massen den andern
zwischen beiden Kon. W. Dennemarck und Polen, auch seine
masse und richtigke.it geben zu lassen, darzu auch die konnig
liche Polnische commissarii mit bevhelich zu versehen.
3. Es sollen und wollen die Polnischen abgesandten bey
ihrem gnedigsten hern, dem koninge zu Polen, befurdern, das
auf der Kon. W. zu Dennemarck erclerung von wegen hier
aufgerichteten friedenvertrags und dieses abschiedts, das der
Kon. W. zu Dennemarck legaten und abgesandten auf habende
pasbort der Kon. W. zu Polen durch derselben koningreich
und inhabende lande an herzog Magnus zu Holstein und den
Muschowiter, der Liflande obligende beschwerunge nach mug
hgkeit abzuwenden und was sonst gemainer christenheit zu
heil und wolfhårt gereichen mag zu befurdern, sichern pass
auch, wohr und wan es gesucht und notig, sie vergleittet
werden.
1 Se S. 274 Note 2. 2 Af Familien Zielinski.
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