- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Tredie Bind. 1589-1625 /
501

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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501
Nr. 28. 1621. 3. Sept.
nichts thåtlichs oder ufhåltlichs attentirn, furnehmen noch
durch andere von unserntwegen zu beschehen zugeben wollen.
19. Ebenermassen als wir berichtet werden, dass der ertz
stift Bremen zu den herrschaften Alten und Neuen Bruchhausen,
schlosser Sycke und Harpstette auch dem hause Freudenbergk
als von denselben zu lehen herruhrenden stucken, sodan schloss
undt stadt Wildeshausen, Butjadingerlandt und Statlandt befugte
prætension, zuspruch und anfurderung haben solle, wollen wir
uf gebuhrliches ersuchen des thumbcapittuls zu richtigmachung
solcher imingen nicht allein mit schickung unser ansehenlichen
råthe und gnedigstem anrath dem thumbcapittul und landtschaft
befurderlich und beyståndig sein, sondern auch unsern freundt
lichen lieben sohn herzogen Friederichen dahin vermugen, dass
selbige undt andere des ertzstifts recht- oder nicht rechthengige
sache undt process laut mit S. L. aufgerichteten capitulation in
behueffige acht genommen und der gebuhr erortert undt voln
fuhret werden.
20. Damit auch vielgedachter unser sohn herzog Friederich
hiernegst S. L. furstlichen standt desto besser und ohne be
schwerung des ertzstifts underthanen fuhren und halten muge,
so verpflichten wir uns hiemit in craft dieses briefs fur uns
und unsere erben, dass wir S. L. aus den einkommen unserer
erbfurstenthumber ein ansehnlich jåhrlich deputat zeit S. L. le
bens aus gewissen håusern und gutern, wie wir uns dessen
kunftiglich zu vergleichen, zuordnen und vermachen wollen,
mit der weittern zusage und obligation, da vielgedachter unser
sohn vor oder nach erreichung seiner mundigen jahre mit todte
abgehen und daher der ertzstift sich verledigen wurde — wel
ches jedoch der gutige Gott lang verhuten wolle — dass wir
undt unsere mitbenandte alsdan uns an dem erizstift Bremen
gantz und gar keiner gerechtigkeit. juris, retention oder anspruch
anmassen, es geschehe unter was prætensionen es wolle, son
dern derselbe alsbaldt zu des thumbcapittuls handen pure et
iibere gefallen und demselben zu anderwehrter freyer election,
postulation eroffnet sein; auch wir das thumbcapittul alsdan
damit ihrer gelegenheit nach zu ihrem gebuhrendem und her
gebrachtem rechten frey und ungehindert gebehren lassen sollen
und wollen.
21. Solten auch zwischen uns und unserm sohne herzog

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