- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
504

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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504
1673. 10./20. Maj. Nr, 22.
in friedenszeiten eine anzahl dero kriegsschiffe, umb besagte
strohme von allen thåtligkeiten sauber und rein zu halten, jahr
lich eqvippiren. Wegen der anzahl, grosse, monture und be
mannung aber solcher orlogsschifFe und der darzu nach propor
tion reqvirirter subsidien soll mit dem ersten nåhere handlung,
umb sich dariiber zu vereinbahren, gepflogen werden.
16. Wie dann die Herrn Staten General ebenmåssig sich
\ erpflichtet, die von anno 1666 und 1667 riickståndige subsidien
so bald immer muglich und långst innerhalb zwey jahren in
bahrem gelde ohnfehlbar zu erlegen und abzutragen.
17. Gleichfalls hat man sich beyderseits auch verglichen,
weiln wegen der arbitragesache, in welcher Ihr. Kon. Mat. von
der vom konig von Frankreich einmahl abgesprochener sententz
nicht abweichen wollen, nichts endtliches hat konnen geschlos
sen werden, indeme der herr ambassadeur und deputé extraor
dinaiie sich daiiiber nicht instruiret befunden, dass sowol dieser
sache halben, als auch wegen prolongation der in dem Chri
stianopelschem tractat ratione des zollwesens determinirten jah
ren, und dann wegen execution des zwischen der koniglichen
Gluckstådischen Africanischen und der Hollandischen Westin
dischen compagnien aufgerichteten compromisvergleichs so bald
muglich absonderliche tractaten angestellet, und diesen præten
sionen und zollsachen, beyden hohen confoederirten competiren
den juribus auch sonsten der æqvitet und billigkeit gemåss ihre
wurckliche abhelffung gegeben werden soll. Jedoch dass solche
handlungen, als auch was in dem funfzehenden artickel wegen
behandlung des qvanti der subsidien in friedenszeiten erwehnet,
den inhalt dieses tractats nicht sollen hindern noch dessen exe
cution mogen aufhalten.
18. Endlich ist auch verabredet und verglichen worden,
dass alsobald bey der auswechslung beyderseits ratificationen
iiber diesen tractat von Ihr. Hochmog. zu Ihr. Kon. Mat. flotte
die stipulierte fiinfzig tausend reichsthlr. bahren geldes bezahlt,
und die schiffsmaterialien fiir hundert tausend reichsthlr. ver
schafft, so dann auch die obligationes fiir den ersten termin der
subsidien zu den volckern zu land extradieret werden sollen,
damit auf solche obligationes die nothige gelder durch Ihr. Kon.
Mat. gevollmåchtigte negotiert werden konnen, und schliesslich
dass die yorberiihrte ratificationes vier wochen nach dato der
unterschreibung oder wol eher, da es muglich, in behoriger
form im Graflenhag ausgewechselt werden sollen.
W elche vorgesetzte artikel ins gesampt und ein jeder in
sonderheit von den hohen alliirten getreulich und unverbriich
lich sollen gehalten werden. Zu dessen mehrern bekråffligung
seynd hiervon zwey gleichlautende instrumenta verfertiget und
von den herrn koniglichen ministris auf der einen und Ihr.

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