- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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153
1677. 14./24. Juni.
Nr. 7.
kunfft veranlasset, damit haubtsåchlich auch neben andern die
theilung dieser durch Gottes gnade conquestirten herzogthum
beren Bremen und Verden fest gestellet werden mochten, nach
dem man aber solches werck zu erheben sich zwar eusserst
bemuhet, aber damit vor diesmahl nicht zu ende gelangen kon
nen, entzwischen die campagne aller orten angefangen und da
vor gehalten worden, man nunmehr allerseits mehr auf die
vigooreuse operationes als auf die negocia bedacht seyn musse,
als ist man eines worden, dieser negotiation biss zu anderwerter
zusamenkunfft — welche unsere allerseits hochst- und hohen
principalen mit geziemenden respect anheimbgestellt verbleibt —
so und dergestalt einen anstand zu geben, dass entzwischen die
hochst- und hohe alliirte nicht allein unter sich selbst in bester
harmonie und einverstandtnuss verbleiben, sondern auch aller
seits vigorose und kråfftigst gegen die allgemeine feinde operi
ren wollen.
Und dieweil zu beibehaltung allerseits guten vertrauligkeit
und vernehmens der stadt Bremen sicherheit und immedietåt
eben wol nicht wenig contribuiren kan, als haben ferner die
von hochst- und hochgedachten hohen herren alliirten alhie
gegenwertige pottschaffter und abgesandten vor rahtsamb befun
den, ehe man von einander scheide, in nahmen ihrer hochst
und hohen herren principalen folgenden articul zu berahmen,
aufzurichten und feste zu steilen, nemblich
Dass die statt Bremen ein freyer und immediater reichs
standt ohndisputirlich seyn und bleiben, dabey sambt ihren vier
gohen bestandig conserviret und dawider auf keine weise be
schweret werden, die ausserdem aber von der cron Schweden
prætendirte jura biss zum friedenschluss oder anderwertem ver
gleich in suspenso verbleiben sollen, welches im nahmen ihrer
hochst- und hohen herren principalen die alhie anwesende pott
schafften und abgesandten kråfftig und mit aller macht zu gua
randiren verbindlich versprechen.
Und haben zu dessen mehrer bekråfftigung diesen recess
mit dem versprechen eigenhåndig unterschrieben, dass in zeit
von sechs wochen die von ihnen allerseits hochst- und hohen
herren principalen einschickende ratificationes durch diejenige,
so sie hiezu beste!len werden, ausgewechselt werden sollen.

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