- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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216 1678. 4./14. Aug. Nr. 12.
so lange fortzusetzen, biss ermelte crøhn Schweden sich zu rai
sonnablen friedensgedancken lencken und den contrahirenden
hohen alliirten auf ihre billigmessige prætensiones zulångliche
satisfaction zu geben sich wiircklich bequemen wiirdt.
6. Auf dass aber dieser heilsahme zweck desto besser er
reichet, auch dem feindt desto mehr abbruch geschehen, undt
derselbe umb so viel eher zu einem raisonnablen frieden ge
bracht werden moge, so wollen die contrahirende hohe bundes
verwandte Ihrer Kays. Mat. diesen tractat communiciren und
bey Deroselben alle mugliche officia anwenden, damit Sie sich
in denselben miteinzutreten gefallen lassen mogen. Nicht we
niger wollen sie auch ein und andern standt des reichs und
absonderlich den herren herzogen zu Braunschweig-Luneburg
davon part geben und denselben anheimb steilen, ob sie in
dieselbe sich gleichfals einzulassen und zu dieser gemeinniitzigen
sache kråfftiglich zu concurriren resolviren mochten.
7. Wie dan auch zum beschluss Ihr. Kon. Mat. zu Denne
marck, Norwegen etc, Ihr. Churfurstl. Durchl. zu Brandenburg
etc. und Ihr. Furstl. Gn. zu Minister und Corvey etc, damit
diese zwischen ihnen aufgerichtete unzertrenliche union desto
mehr cultiviret und deren darunter fuhrende salutare intention
befordert werde, sich verglichen, nicht allein immediate unter
sich selbsten eine bestandige, aufrichtige correspondentz zu hal
ten und einer des andern interesse, wohlstandt und sicherheit
nicht weniger als seine eigene sich angelegen sein zu lassen,
sondern auch ihre ministros zu Wien, Nimwegen, in Engellandt,
Hollandt undt anderswo, da es nohtig sein mochte, austriick
lich.zu instruiren und zu befehligen, dass sie gleichfalls unter
sich ein vollkommenes concert beobachten, jederzeit aus einem
munde sprechen, einander treulich die handt bieten, und in
allen ihnen anbefohlenen negotiationen und verrichtungen flir
einen mann stehen sollen.
Dessen zu uhrkundt ist dieser recess und bundtniiss von
denen koniglichen, chur- und fiirstlichen hierzu committirten
und bevollmåchtigten råhten und ministris eigenhåndig unter
schrieben und mit dero pittschafften besiegelt, auch dabey ver
sprochen worden, dero hoher herren principalen ratificationes
dariiber in behoriger form innerhalb vier wochen a dato einzu
holen und alhier gegen einander auszuwechseln.
So geschehen Copenhagen den 4. Augusti anno 1678.
F. G. v. A. zu Langlandt Christoff von Brandt. N. von Zilz
u. Rixingen. Friderich von Brandt. witz.
J. Chr. v. Korbitz ma.ppria.
C. Bierman.

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