- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
361

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Sider ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

Nr. 19. 1685. 24. Nov. 361
wohnen, zu bauen oder zu handeln, welche nicht hochstge
melter Ihrer Kon. Mat. eigene allergnådigste ordre zum gouver
neurn und rath vorweisen, oder auch von den directeuren der
compagnie, nach mehrhochstgemelter Kon. Mat. alsdanniger wei
terer allergnåd. ordre, dass ihnen zugelassen sei, allda zu han
deln, zu wohnen und zu bauen, und soll eine jedwede von
hochstgemelter Kon. Mat. ordren nur sein vor eine reise hin
und zuriicke, zumaln sie nach vollenbrachter reise selbige hochst
bemelte allergnådigste ordre zur compagnie einsenden sollen,
und hei einem jedweden schiffe, so sie dahin senden wollen,
aufs neue Ihr. Kon. Mat. allergnådigste ordre suchen und ge
halten sein, alsofort oder zum långsten innerhalb ein monat
der compagnie zu verstehen zu geben, mit was capitain und
schif hochstbemelter Ihre Kon. Mat. ordre weggeschichet wird,
umb daruber hei der compagnie nachricht zu haben.
5. Wann auch einer oder anderer seiten einige dispule
vorfallen sollte uber den einhalt und rechte meinung des con
tracts, als nåmlich, wann sie dessen einhalt nicht verstehen
konnen oder wollen, so mogen sie keinesweges, entweder aus
caprice oder par chicane, einige streitigkeit da im lande ent
weder einer oder anderer massen begiinnen, sondern soll einer
dem andern mit aller douceur begegnen, doch dabei eines jed
weden gedanken unverboten und der compagnie recht unpræju
diciret, und sollen beide parten ihre zwistigkeit und difference,
so der eine wider den andern haben konnte, mit zubehorigen
beweisthumben zur explication und nåhere judicatur anhero
senden und von hie ordre erwarten, und keinesweges selbsten
ihre richter sein, sondern einigkeit suchen und freundschafft
unterhalten.
6. Und ob zwar in dem 31. art. gemeldet wird, dass der
gouverneur die Brandenburgische privilegirte vor allen feind
lichen uberfall gleich Ihr. Kon. Mat. unterthanen soll beschir
men, und in selbigen art. eigentlich nicht gemeldet wird wegen
Dero schiffe, weshalben sie aufs neue ansuchung gethan, dass
der commendant moge beordert werden, auf der Brandenbur
gischen privilegirten capitaine ansuchung ihre schiffe in defen
sion unter den canonen der festung zu nehmen, umb gesichert
zu sein vor bockaniers, råubern und entreprisen, so haben auch
Ihr. Kon. Mat. allergnådigst zugelassen, dass solches geschehen

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 19:18:07 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/danotrak/8/0373.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free