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werden können, da sonst nicht nur jede Erkenntnistheorie
unmöglich würde, sondern überhaupt nie eine Erkenntnis hinsichtlich ihrer
Wahrheit geprüft werden könnte, und ich also nie entscheiden
könnte, weshalb die eine Behauptung wahrer ist als die andere.
Als vorgestellt, gewusst, scheint ja nun aber dieser Gegenstand
seinen von dem Subjekt unabhängigen Charakter zu verlieren, und
die Übereinstimmung der Erkenntnis mit einem transzendenten
Sollen kann dann jedenfalls nicht gewusst werden. Es kann nicht
gesagt werden, dass etwas freilich als gewusst vom Subjekt
abhängen muss, dass es in anderer Hinsicht aber vom Subjekt
unabhängig sein kann. Wenn man von dieser Hinsicht spricht, so
wird sie doch aufgefasst und also vom Subjekt abhängig. Damit
erhebt sich notwendigerweise die Frage, wie das Subjekt seine
Übereinstimmung mit etwas von ihm Unabhängigem wissen, oder ganz
einfach, wie es etwas von sich Unabhängiges wissen kann. Dass
der Gegenstand der Erkenntnis auch nach Windelband von dem
Erkenntnissubjekt unabhängig sein soll, geht daraus hervor, dass
er ihn nicht als ein von dem Subjekt unabhängiges Sein annehmen
will. Ein solches ist nämlich nicht vorhanden, da das Aufgefasste
Vorstellung ist. Da das Aufgefasste selbst Vorstellung ist, damit
vom Subjekt abhängig, kann es nicht als Gegenstand der Erkenntnis
angenommen werden. Hiermit ist gesagt, dass der Gegenstand der
Erkenntnis etwas nicht Subjektives, von dem Erkenntnissubjekt
Unabhängiges sein muss.
Das Gleiche ist der Fall z. B. bei Riehl. Die Philosophie als
Wissenschaft ist nach ihm Erkenntniskritik.[1] Die Erkenntnis oder
die Erfahrung im allgemeinen wird durch Allgemeingiltigkeit
gekennzeichnet. Sie besteht nicht nur in der Beziehung der Anschauung
auf einen Gegenstand, sondern in der Beziehung auf den
Gegenstand auf eine allgemeingiltige Weise. Das Objekt der
Erfahrung wird dadurch unabhängig von meiner Wahrnehmung,
da es aber nicht ausserhalb derselben gegeben ist, so bedeutet
dessen Selbständigkeit, dass ich meine Wahrnehmung allgemein
giltig mache, d. h. sie auf ein gemeinsames Bewusstsein beziehe.[2]
Das Erkenntnissubjekt ist hier offenbar das individuelle Bewusstsein,
und da dieses, wenn Erkenntnis überhaupt möglich sein
soll, seine Übereinstimmung mit einem allgemeinen Bewusstsein
wissen können muss, andererseits aber das, was von dem
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