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378 A. Phalen,
ist es eine Rückkehr zu sich und damit Unmittelbarkeit, aber eine
Unmittelbarkeit, die als aus etwas zurückkehrend sich selbst auf-
hebende Unmittelbarkeit ist. Dies ist das Gesetztsein, ^ Klar ist,
dass die Unmittelbarkeit in der Form des Wesens nicht dieselbe
sein kann wie in der des Seins. Das Gesetztsein ist hier als die
Form bestimmt, die die Unmittelbarkeit bei dem Wesen erhalten
muss. Damit ist das Wesen als das Gesetztsein selbst gegenüber
dem Sein als das An-sich-sein bestimmt. In der Entwicklung vom
Sein zum Wesen wird einerseits das ansichseiende Wesen gesetzt.
Andererseits ist es aber das Ansichsein selbst, das Gesetztsein wird.
Dann ist es das Gesetztseiji selbst, das sich davon, an sich zu sein,
dazu, gesetzt zu sein, entwickelt. Man kann auch sagen, dass es
das Ansichsein ist, das sich entwickelt, das zuerst an sich ist und
dann gesetzt. Andererseits wird aber doch auch innerhalb der
Sphäre des Wesens das »an sich» dem »gesetzt» entgegengesetzt.
Es wird dann auch innerhalb des Wesens in der Bedeutung von
einfacher Unmittelbarkeit genommen.
Dass auch diese Begriffe gemäss der in dem Erkenntnisprob-
lem liegenden Dialektik in einander übergehn müssen, ergiebt sich
aus dem oben Dargelegten. Das Subjekt kann bei den in dem
Problem gegebenen Voraussetzungen sowohl als das Einfache, Un-
mittelbare, wie als die reine Reflexion und das sich auf sich Be-
ziehende gegenüber der Referenz auf Anderes bestimmt werden.
VIII. Denken und Wollen. Wirklichkeit und Zweck.
In Zusammenhang mit diesem Begriff »an sich» und »gesetzt^-
steht die Frage nach dem teleologischen und nichtteleologischen
Charakter der Entwicklung. Bei der Bestimmung des Zweckbe-
griffs geht Hegel von Kant aus. In der Kritik der Urteilskraft
wie auch in den beiden anderen Kritiken kreuzen sich ja mehrere
Gedankengänge, der aber, den Hegel hervorhebt, ist dort deutlich
vorhanden. Das Besondere ist nach Kant zufällig, da es nicht mit
dem allgemeinen Begriff einer Natur überhaupt gegeben ist und
demnach nicht transzendental deduziert werden kann. »Diese Zu-
fälligkeit findet sich ganz natürlich in dem Besondern, welches die
Urteilskraft unter das Allgemeine der Verstandsbegriffe bringen soll;
denn durch das Allgemeine unseres (menschlichen) Verstandes ist
1 Log. 1 2, S. 16.
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