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445

(1875-1880) With: Carl Silfverstolpe
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101

johann reinhold patkul.

445

Bilagor.

Bil. 1.

Allerdurchläuchtigst Grossmächtigster Zaar, Allergnädigster

Herr.

Gleichwie Ich aus trieb meines eydes und gewissen als ein verpflichteter
treuer diener von Ew. Zaarischen May:t mich nicht habe entbrechen können,
deroselben unterm dato ^f:sten Maij dieses Jahres mit aller behutsamkeit
nachricht zu geben von einer gar wichtigen wieder Ew. Zaarische May:t
geschmiedeten und Mir von Ihro Königl. May:t dem König in Preussen eröffneten
intrigue, wesfals Ich auch all ergnädigste permission begehret, mich selbst zu
Ew. Zahr: M:tt zu verfügen und deroselben mündlich von allem gründlichen
bericht, weil es durch keine briefe geschehen kann, abzustatten; Mir auch Ew.
Zaarischen May:t allergnädigste Ordre darüber unterm dato negst abgewichenen
21: sten Junij nun mehro eingelanget, dass Ich entweder selbst in persohn zu
Ew. Czar: M:tt hin über kommen, oder, da die Sache kein verzug leidet,
durch einen sichern weg schrifftlichen bericht abstatten solle; So habe Ich
sothanen befehle zu allerunterthänigster folge Mich zwahr darin der post nicht
vertrauen doch aber vorzeigern dieses den Haubtman Ferber. welchen Ich auf
Ew. Zaarischen May:t befehl in dero dienste bey der artillerie, laut der
Capitulation so Er vorzeigen wird, engagiret, abfertigen, und in abschrifft hiebey
fügen wollen was mir von dem König in Preussen ist communiciret worden.
Ich habe es auss dem Frantzösischen in teutsch übersetzet, damit Ew.
Zaarische May:t alles selbst lesen und von der Sachen nach dero hocherleuchteten
verstände urtheilen mögen.

Mir hat mann nichts mehr zu Berlin vorgezeiget als eine Copei unter
des Königes in P. geheimten Rath Ilgen hand welche Ich zu meine Sicherheit
noch verwahre. Ich habe zwahr den eingewandt, dass mann umb die Sache
beglaubt zu machen und rechten beweis vorbringen zu können, etwas reelles
nehmlich unter des K:s in Pohlen eigene hand beybringen muste; Mann ist
aber von Preussischer Seiten dabeij geblieben, es wäre beweis gnug da. Ich
werde also den K. Hoff urgiren, die Sache Ew. Zaarischen May:t selbsten zu
entdecken und aldann werden Ew. Zaarische May:t gelegenheit haben auf
richtigen beweis zu dringen, damit originalia hervorkommen ohne welchen mann
den K. in Pohlen, daferne Er die Sache leugnen sollte, nicht könte überführen
und würden Ew. Zaarische May:t keinen richtigen unstreitigen grund haben,
der Sachen einen solchen Nachdruck zugeben, als sie verdienet hat wann
sie erweislich ist. Solchergestalt habe Ich nun meinem eyde und gewissen
gegen Ew. Zar: M:t ein schuldiges gnügen geleistet. Hoffe aber es werden Ew.
Zaarische May:t die gnade vor mir haben und es so menagiren, dass ich nicht
in gefahr und undanck darüber gerathe. Welches geschehen würde, wann der
König in Pohlen erfahren sollte dass ich es Ew: Czar: M:t eröffnet hette. Wie

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