Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Häfte 3 - Strödda Meddelanden och Aktstycken - Smärre kritiska och historiska utflykter. Af Hd - 6. Omhvälfningen inom svenska kyrkan åren 1539 och 1540
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SMÄRRE KRITISKA OCH HISTORISKA UTFLYKTER.
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Item fort anher sollen auch unsere senioren der geistlicheit
ider zeit ihrer visitation die articulen oder ordinantien, so durch
unsern superattendenten und andern religions rethen gemacht, itzund
seint zum theil, auch noch sollen gemacht werden, vleissig vor
gehalten, und dar auf einen jedem examinirern und im fall, das
etliche in solcher examination gar ungeschickt, dartzu unachtsam und
nachlessig und also der wegen dem lehrampt und untüchtig gefunden,
auch kein hoff der pesserung bey ihnen wehr zu vermuten, die selbigen
sollen und mogen unsere senior, da mit das arme unverstandige volck
nit muge verseumet, noch decipirt werden, ab und ander in ihre
stelle setzen, dennoch also, dass alle zeit zuvorahn unsern
conserva-torn da von relation geschehen.
Item auf das niemand sich der seelen sorg understehe, noch
lauf dartzu, eher den er, wie der propheta Hieronimas sagt, gesandt
wirdt, es sey denn, das er erstlich sey öffentlich dartzu berufen und
düchten [o: tüchtig] judicirt worden wollen und gepieten wir, dass
jeder unser geistlichen, so sich zu kirken diensten in unsern stedtern
und landen gedenken brauchen zu lassen, erst von gemein soll ohn
einige gebe, gunst, geschenck oder ander mittel warhafftig gefordert
sein, und des gute gezeugnussen mitbringen, darnach sich unsern
senioren, welchs verstandt, lahr und lebens ehr sey, dageben ihm
examine, wie es denn von unseren Ordinarien ist geschrieben worden,
zuerkennen, und in dem solche personen im verhör durch unsere
senioren zimlicher masse tüchtig erkanth und erachten wird, sollen
sie im nach apostolicher weis des nechsten sontags in der kirken
volder christlichen gemein die hende sembtlich auflegen, mit biten und
befehlen, wie unsere ordinarius des wirdt schriftliche weise, forme und
gestalt den senioren vortzeichen. Wenn nu solche Ordnung durch
die senioren geschehen ist, sollen sie dem verordenten
testimoniales seu institutorias alm die kirke, von welcher er gefordert ist,
mitgeben, und also abgefertiget bleiben. Welcher aber solche
brief mit [nicht] bringt, soll nach dieser zeit von den unsern, sie
seyn edel oder unedel, keines weges zugestattet noch angenomen
werden. Es sollen aber die senioren in solcher testimonial briefen
die kirchleuth bey dem zorn Gottes und unserer hohen straffen
vormahnen, auch gebieten, das sie solchene person als ihren geistlicher
vater allewege vor guth halten, im auch im zehende, im opffer,
vor andern accidentalibus nicht abbrechen.
Item es sollen auch unsere senioren vleisig acht geben in der
visitation, auch sunst durch ander leuth auskunstschaffen lassen, ob
jemands unter unser geistligkeit eines standtbarn unziichtigens wandels
widder die lahr und befehl des heiligen Pauli sei. In dem nhu sich
etliche unzucht unseren anderem unvorstendigen volck zum bösen
exempel bey der geistlichkeit stehe (!) liesse, sollen allwege sine mora
ur.ser senioren den selbigen fur sich eiteren lassen und dar im
seines ambts erinnern, darbev anzeigen, so er sich nicht bessern
würde, das sie im das beneficium entzihen und seines ambts entsetzen
wollen von Gottes und unsers königlichen gewalts wegen. Und
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