Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Sidor ...
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
154 G. DJURKLOU
Tuch die Milice zur kleiden, belabden, kann er solche woll anbalten.
undt beij Versicherung dass solche Weahren vermittelst einer ge-
wissen liquidation undt behandelung des Preisses ihnen gebuhrend
vergniget werden sollen, unter einer guten Manier mit anhero nö-
tigen, sondern jedoch die Leute zu molestiren oder dass geringste
von delme, wass im Schiffs-gefässe ist, ess seij in der Caijäte oder
unter und öber dem verdecke, anzugreiffen und unter zuschlagen.
4:0 Wann etwa ein feindtliceh oder auch ein neutral Schiffs-
gefäss einen Seepass von mir auffweisset, soll er selbigen gegen die
ihm alhie, wie auch der unter ihm mitstehenden fregatte, einge-
handigte Copie fleissig halten, und so Er ihn richtig befindet, auch
das die Zeit, worin selbiger giltig noch nicht vorbeij, undt mir(?) allein
die im Passe specificirte wahren, auch keine verdächtige Leute drauff
vorbanden, lässet Er solche Schiffgefässe oder Fahrzeug beij so richtig
bewanten Sachen ohnmolestiret undt freij passiren, welches er dahin-
gegen anhalten undt aufbringen muss, wann andere im Passe nicht
bewante wahren oder verdechtige persohnen darauff gefunden werden.
oder aber auch die Zeit, worin nur allein der pass gelten soll. al-
bereit verflossen.
5:0 Auch soll er ein jedes Schiff undt fahrzeug, welches anhero
zu unss will, absonderlich wass auss Schonen undt Schweden kompt.
undt von hier dahin gehet, förnemblich so Es brieffe von oder an
Ihr Königl. Maij:tt bat, so weit alss sichs ohne sonderliche gefabr
undt verabsänmung eines importanteren dienstes thun lässet, Con-
voyren, dass es hernach ohne feindlichen anstoss vollendss an be-
gehrten ohrt gelangen könne.
6:0 Zum beschluss soll der Capitain Därklaw mit ernst darob
halten, dass alle vorgehenden puneten wie auch alles andere, wass
beij gegenwertiger commission nach vorfallenden begebenheiten, zu
Ihr Königl: Maij:tt hochst nötigem und nätzlichem dienste und zu
dess feindes schade gereichet, obgleich in dieser ordre nicht enthalten.
von ibm undt seinen unterhabenden geböhrend beobachtet, ins werk
gerichtet und vollenzogen werden: wobeij dann in sonderheit, sowoll
wann er den feind beij allen sich darzu ereiigenden occasionen selber
angrifft, alss wann Er von Ihm angefochten, sich so zu verhalten
wissen wirdt, dass Er es vor Ihrer Königl. Maij:tt verantworten auch
Ehre und Rubm davon haben und erwerben möge. Uhrkundt meiner
eigenhandiger Unterschrifft und beij getröckten Insiegulss. Brandes-
hagen den 2 Junij 1677.
(1. 5) O. W. Königsmarek.
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>