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VORCHRISTLICHE ERLÖSUNGSLEHREN
I I I
geben für uns die grundlegenden Formen, die sich freilich im
einzelnen Volk mannigfaltig ausgestalten und verändern. Ist
doch nur an wenig Stellen eine Rasse ganz unvermischt
geblieben, und vollziehen sich doch, wie wir jetzt schon ahnen, die
grössten religiösen Umgestaltungen gerade unter dem
Zusam-menstoss zweier verschiedener Rassen, zweier ursprünglich
verschiedener religiöser Empfindungsarten, die einander beeinflussen
und ergänzen.
Einen solchen Zusammenstoss möchte ich hier verfolgen
und nach diesem Gesichtspunkt eine Übersicht über den noch
sehr wenig bekannten vorchristlichen Erlöserglauben geben,
vorher aber den Leser bitten, noch einen Augenblick seine
Aufmerksamkeit diesen etwas schwierigen
Einleitungsbetrachtungen zu schenken, damit die Voraussetzungen für das
Verständnis der wichtigsten Entwicklung in der Geistesgeschichte
der Menschheit erst voller geklärt sind.
Was war eigentlich das Neue und Uberraschende, das nach
der Erschliessung des Orients durch Alexander griechische
Denker zu dem erwähnten Versuch einer Geschichte des
Gottesglaubens der Menschheit drängte? Zunächst wohl die
Empfindung eines tiefen Gegensatzes. War doch Griechenland selbst
religiös verarmt. Die überreiche künstlerische Begabung, die
so früh schon die heimischen oder heimisch gewordenen Götter
in Lied und Bild ganz zu Menschen gemacht hatte, musste die
Religion von dem Moment an wehrlos machen, wo die
beginnende Aufklärung und Spekulation eine rein geistige oder
physische Welterklärung verlangte. Hinzu kam, dass gerade in jener
künstlerischen Ausgestaltung die Stadtstaaten diese Religion
ergriffen und den einzelnen Gott in dieser Gestalt zum
Vertreter des kleinen Staatswesens gemacht hatten. Bürgerehre ist
es, sein Priester zu sein, Bürgerpflicht an seinen Festen Teil
zu nehmen. Eine bestimmte Lehre gibt es nicht, ein Glaube
wird nicht verlangt, nur eine gewisse Zahl von Handlungen.
Es ist charakteristisch, wie früh der die ganze Folgezeit
beherrschende Gedanke auftritt, die Religion sei eine Schöpfung
des Staates, bestimmt, dessen Gebote zu sanktionieren. Nur
erklärlich durch das Empfinden der Allmacht des Staates war
dieser Gedanke einer Auflehnung des Individuums gegen jene
Allmacht entsprungen, einer Auflehnung, die schon im fünften
Jahrhundert beginnt. Als nach der furchtbaren Selbstzerfleischung
7 — >520(1. Kyrkohist. Årsskrift 1922.
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