- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Tjugutredje årgången, 1923 /
168

(1900)
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Tor Andrae, Der Ursprung des Islams und das Christentum - I. Das Christentum in Arabien zur Zeit Muhammeds

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

i5°

tor andrae

zelnen günstigen Erfahrungen beruhen. Freilich könnte diese
Grundlage ebensowohl ein später eingegangener Vertrag sein.

Dass die Nestorianer vor den anderen Christen besondere
Vorrechte besassen, die sich auf ihren Vertrag mit dem
Propheten selbst stützten, wurde auch von den Muslimen
eingestanden. Wir besitzen ein interessantes Zeugnis darüber in der
Schrift des cAbdallah b. ’Ismail al-Håéiml an seinen Freund
’Abdalmaslh b. ’Isliäk al-Kindt1, der Tradition zufolge unter der
Regierung al-Ma’müns verfasst.2 »Die Nestorianer, deine
Glaubensgenossen», schreibt cAbdallah, »stehen, bei meinem Leben,
den Rechtgläubigen unter den Leuten der theologischen
Spekulation nahe, sie neigen am meisten zu unserer — der Muslimen —
Ansicht. Sie sind es, deren Religion der Prophet gelobt hat
und denen er Bündnisse und Verträge bewilligt hat. Er gab
ihnen Schutzrecht, verpflichtend für ihn und seine Genossen
und gab ihnen Briefe darüber und stellte ihnen Urkunden aus,
als sie zu ihm kamen und seinen Schutz suchten, zu der Zeit,
da die Herrschaft in seine Hand kam und unter ihm befestigt
wurde». Nach der Meinung des Verfassers hat der Prophet
dies getan, weil die Mönche schon vor seiner Berufung an seine
Sendung geglaubt und ihn später vor den bösen Anschlägen
der Juden und Heiden gewarnt hätten.

Vergleichen wir die syrische Tradition mit der Darstellung
der arabischen Geschichtsschreiber, so scheint es ohne weiteres
klar, dass der »wunderbare» Vertrag des Barhebraeus nicht echt
sein kann.3 Ibn Sa’d zufolge (I: 2: 35 f.) schrieb Muhammed an

1 Risälat etc. (London 1885, Soc. for prom, of Christ. Knowl.) 8 f.

2 Al-Kindis Antwort zitiert al-Blrünl, ed. Sachau, 205. Die Schrift
fehlt bei Steinschneider und bei Graf. Eine Handschrift findet sich jetzt in
Paris, Rev. de I’ Or. Chr. 1909, 349.

3 Der Vertrag kann selbstverständlich nicht lauter Vorrechte der Christen
enthalten haben. Die Feststellung pro persona der zu zahlenden Kopfsteuer
streitet auch gegen die älteste Gizjapraxis, s. Enzykl. d. Islams, Gizja.
Steuerfreiheit der Mönche dagegen wird tatsächlich in der ältesten Zeit des
Islams erwähnt (Enzykl. d. Islams I, 1098). Noch zur Zeit Al-Mansürs
wurden die Mönche von Bähalä von der Steuer befreit und erhielten sogar eine
staatliche Unterstützung, um ihre Gastfreiheit gegen die Reisenden aufrecht
erhalten zu können Bibl. Or. III: 1,206. Solche Steuerfreiheit wird —
theoretisch— auch später von einigen Juristen den Mönchen» wenn sie arm sind»
zugestanden, Sa’räni, al-Mlzän al-Kubrä (Kairo 1305)11, 179. ’Utbab. Rabi’a soll
ausnahmsweise solche Steuerfreiheit den Geistlichen von Bit Garmai
bewilligt haben. »Er stellte eine Urkunde aus in der er befahl, dass die gizja von

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sun Dec 10 14:07:17 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/kyrkohist/1923/0178.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free