Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Tor Andræ, Der Ursprung des Islams und das Christentum. III. Die eschatologische Frömmigkeit Muhammeds (forts.)
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DER URSPRUNG DES ISLAMS UND DAS CHRISTENTUM I I I
lieh bezeichnet werden, dass Muhammed in dieser Hinsicht
von dem Ethos der syrischen Kirchen abhängig ist.
Dasselbe gilt wohl auch von der Freilassung der Sklaven
und der Barmherzigkeit gegen die Gefangenen. Aus der Pflicht,
die gefangenen Glaubensbrüder womöglich loszukaufen1 und
überhaupt für sie zu sorgen, hatte frühzeitig im Christentum
die Liebeserweisung gegen die Gefangenen und Sklaven einen
hervorragenden Platz unter den besonders christlichen
Tugenden gewonnen. In den Mönchkreisen hat man sogar auf die
Beseitigung der Sklaverei hingearbeitet.2 In der syrischen
Kirche galt es als ein besonders gutes Werk, die Sklaven
freizulassen. In dem Enkomium der Heiligen werden die Almosen,
die sie gegeben und die Sklaven, die sie freigelassen, erwähnt.3
Wenn die Niniveiten auf die Predigt Jonas hin Busse tun, beeilen
sich die Herren, ihre Sklaven freizulassen.4 Das Freilassen der
Sklaven galt somit als ein Werk der Busse wie die Almosen.
Schon unter den heidnischen Arabern scheint die Sitte der
Freilassung als eine Art von Votivgelübde vorzukommen. ’Amir
b. al-Tufail gab den ’Amr frei, weil seine Mutter ein solches
Gelübde auf sich genommen hatte.5 Dem Christen Hauda b. ’Ah
rühmt al-A’sä nach, dass er, um den Ostertag zu feiern, hundert
Kriegsgefangene von den Bann lamwi loskaufte. »Er hoffte»,
sagt der Dichter, »auf (den Wohlgefallen) Gottes durch die
gute Tat, die er vollbrachte».6 Den syrischen Christen wird
es zur Pflicht gemacht, mit ihren Almosen die Gefängnisse zu
bedenken. Wer keine Kinder hat, soll nicht viel besitzen, sondern
sein Gut den Armen und dem Hause der Gefangenen (bet’aslre)
schenken.7
Aus der christlichen Ethik stammt wahrscheinlich auch das
Verbot des Zinsnehmens im Koran. Das ausdrückliche
Verbot findet sich erst in medinensischen Suren (2: 276—78, vgl.
1 Diese Pflicht wurde auch in der syrischen Kirche aufrecht erhalten,
Die syrische Didaskalia, 92.
2 Auch im antiken Heidentum wird die Freilassung der Sklaven bei
völliger Verschenkung des Eigentums aus religösen Grunden erwähnt. Vgl.
z. B. die Erzählung von Rogatianus Porphyrios, Vita Plotini, VII.
3 Sachau, Syrische Handschriften der Bibl. Berlin, I, 203.
4 5Afrëm, Op. Syr., II, 360.
5 Ibn Sa’d, II, 37.
6 Cheikho, Al-?iasränijja, 216.
7 Testamentum Domini, ed. Rahmani, 136.
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