Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Nathan Söderblom, Pater Max Pribilla und die ökumenische Erweckung. Einige Randbemerkungen
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NATHAN SÖDERBLOM
Der zweite Paragraph war ursprünglich ganz und gar
geschrieben von dem anglikanischen Primas Irlands, dem gelehrten
und ehrwürdigen Theologen Erzbischof Charles Frederick d’Arcy.
Canon Woods, Archidiakon Macnutt, Dr. Forgan u. a. lieferten
Beiträge. Kleinere Änderungen und Hinweise auf die
vorhergehenden Entschliessungen wurden entsprechend dem von Bischof
Gore in der Konferenz ausgesprochenen Wunsche aufgenommen.
Der Wert der Thesen der Konferenz von Lausanne liegt nicht
zum mindesten darin, dass mehrfach die Abweichungen
aufrichtig festgestellt wurden. Aber in unserer Sektion war dies nicht
notwendig, da auch die hervorragenden Vertreter der — wenn
ich so sagen darf — extremen Richtungen in jedem Satz
mitgingen. Die einzige und kleine Abweichung wurde von
Professor Balanos gemacht. Von anderer orthodoxer Seite wurde
ausgesprochen, dass ein Unterschied gemacht werden müsse
zwischen dem Dogma und der Kirchenordnung, die auf keine
Weise erschüttert werden dürfen, auf der einen Seite, und den
Bemühungen der Theologen, sie zu deuten, auf der anderen
Seite. Von Anfang an kündigten der gelehrte und kräftige
Vertreter des hochkirchlichen Luthertums, Professor A. von
Martin in München, der altkatholische Bischof Ad. Küry und
der Anglokatholik T. Douglas ihren Anschluss an der Vorbehalt
von Professor Balanos an diesem einzigen Punkte gegenüber
unserer Entschliessung an. Aber als dieser Satz verdeutlicht
worden war und die abweichenden Meinungen hinsichtlich des
Umfanges des Rechtes zur Deutung festgestellt worden waren,
zogen sie ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Vorbehalt von
Professor Balanos zurück. Vielleicht darf erwähnt werden, dass
der Unterzeichnete und Erzbischof d’Arcy diesen Punkt 5
überflüssig fanden, sintemalen die Freiheit der Deutung
selbstverständlich sein muss, und sintemalen auch der Schein des
Missverständnisses vermieden werden musste, als ob das Recht, durch
gedankliche Erläuterungen einzudringen in das Geheimnis der
Erlösung, vielleicht eingeschränkt werden sollte auf die
Sakramentsgnade und die Gestalt und das Ansehen des Priesteramtes.
Indessen wurde von Bischof Fischer, Dr. T. T. Lew, Professor
Siegmund-Schultze u. a. auf Beibehaltung dieses Punktes um der
Deutlichkeit willen gedrungen, was auch richtig sein dürfte, da
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