- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
18

(1900)
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 1. Die Apostolische Sukzession bis zur Einsetzung des ersten protestantischen Erzbischofs

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

5 2

THEODOR VAN HAAG S. J .

die im lateinischen Wortlaut den Bischöfen untersagte, sich zwecks
päpstlicher Bestätigung nach Rom zu wenden, »sed sufficit quod
assumantur ad hoc de consensu regis».54 Die neuen Bischöfe wurden
niemals von Rom bestätigt und deshalb nach Messenius von den
späteren Katholiken nicht mehr als legitime Bischöfe anerkannt;
ebensowenig ihre Nachfolger.55

An der Gültigkeit der Weihe von 1528 ist kein Zweifel möglich.
Es lassen sich dafür viele der Gründe anführen, aus denen sich oben
die Gültigkeit der Weihe des Petrus Magni ergab. Vor allem gilt
hier wieder das Prinzip der genauen Titulierung. Auch rein
katholische Quellen, wie das Diarium Vadstenense, bezeichnen die
Neugeweihten als Bischöfe. Diese selbst sind von ihrer Würde überzeugt
und üben bischöfliche Funktionen in rein katholischem Geist aus.56
Ihre Weihe und ihre bischöflichen Amtsverrichtungen sind auch
Johannes Magnus im Juni 1528 bekannt.57 Magnus Haraldi von
Skara, schon 1529 landsflüchtig und für eine politische und
religiöse Restauration in Schweden tätig, tritt auch in der Fremde als
katholischer Bischof auf und wird als solcher anerkannt.58 Noch
fünfzig Jahre später erzählt Johann III. dem Pater Antonio
Posse-vino, dass sein Vater von einem katholischen Bischof gekrönt
worden sei.59 Da als Ordinator bei der Bischofsweihe nur Petrus Magni
zur Verfügung stand, konnte die Bestimmung des kanonischen
Rechts, dass nicht ein einzelner, sondern drei Bischöfe eine Weihe
vornehmen sollen, nicht eingehalten werden. Die Gültigkeit der
Weihe wird aber dadurch nicht berührt.

54 SRA I, i, S. 93. Die Authentizität dieser Stelle der lateinischen
Fassung wird allerdings mit guten Gründen bestritten. Aber auch wenn das
Verbot ein späterer Zusatz sein sollte, sachlich war es, wenigstens was die Zahlung
von Annaten betrifft, längst vorhanden und spätestens 1531 gilt es ganz
allgemein .

55 Scond. 111. XV, 103.

66 Magnus Sommar von Strängnäs stellt sogar am 23. März 1528 einen
Ablassbrief aus. RA, Str. hist. handl. 2.

67 Johannes Magnus an Bischof P. Tomicki von Krakau, Danzig, 29. Juni
1528. Acta Tomicia X, 284-85.

58 Vgl. seine Appellation von Västerås Riksdag an Papst und Konzil,
Halmstad, 18. Mai 1529 (Spegel, Skr. Bewis S. 152-54), und sein Schreiben an
das Domkapitel von Skara, Hälsingborg, 21. Oktober 1529 (Spegel, S. 150).

59 Prima relazione del Padre Antonio Possevino, Theiner,
Urkunden-Buch, S. 258.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sun Dec 10 14:12:13 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/kyrkohist/1944/0028.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free